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Die am Donnerstag, 6. Oktober vom Regierungsrat vorgestellte Vorlage zur Revision des Prämienverbilligungssystems ist eine unglückliche Vermengung von Lü16-Sparmassnahmen mit Optimierungsmassnahmen. Die AL lehnt die Reduktion der Prämienverbilligung entschieden ab. Die kontinuierlich steigenden Kopfprämien sind heute eine enorme Belastung für Familien und Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen: Die angestrebte Effizienzsteigerung muss zur Effektivität des Prämienverbilligungssystem beitragen.
Die Revision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) darf nicht zu Sparzwecken missbraucht werden. Die AL begrüsst daher, dass die Optimierungs- und Revisionsvorlage und die kurzfristige, ab 2018 wirksame Reduktion der Prämienverbilligung separat einer Volksabstimmung unterstellt werden können. Sinnvolle Verbesserungen werden so nicht durch die Lü16-Massnahme unnötigerweise gefährdet.
Eine Optimierung des Prämienverbilligungssystems, indem die Anspruchskriterien anhand der Steuerdaten justiert und Leistungen zielorientierter ausgerichtet werden, ist grundsätzlich zu begrüssen. Es ist allerdings kritisch zu hinterfragen, ob diese Verbesserungen nicht durch einen übermässigen bürokratischen Aufwand erkauft werden müssen.
Für die Alternative Liste (AL) ist hingegen das Streichen der Zielgrösse, wonach 30 Prozent der Erwachsenen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen in den Genuss von individuellen Prämienverbilligungen (IPV) kommen müssen, kein gangbarer Weg. Der Souverän hat in der Abstimmung vom 23. September 2001 zum Ausdruck gebracht, dass auch der untere Mittelstand in den Genuss von IPV kommen soll. Wenn nun der Regierungsrat die Kompetenz erhalten soll, den Bezügerkreis über die Verordnung zu definieren, dann besteht angesichts des permanenten Spardrucks die Gefahr, dass der Bezügerkreis eingeschränkt und die IPV zu einem Fürsorgesystem um- und abgebaut wird.
Die AL lehnt die im Rahmen von Lü16 vorgeschlagene Reduktion des kantonalen Anteils an der IPV von 80 auf 70 Prozent des Bundesanteils (Teil A der Vorlage) ab. Die durch die Optimierung des Systems freiwerdenden Mittel müssen im System bleiben. Die Effizienzsteigerung darf nicht zur reinen Sparmassnahme verkommen. Vielmehr soll sie zur Effektivität der IPV beitragen und so den Familien mit Kindern und den Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute kommen.
Zürich, 6. Oktober 2016
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