Mitarbeitende sind ein kostbares Gut
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem jahrelang erworbenen Knowhow sind gerade für Kleinst- und Kleinbetriebe von unschätzbarem Wert. Sie zu ersetzen – wenn sie zum Beispiel wegen familiärer Veränderungen den Job an den Nagel hängen – und neue zu finden und in den Job einzuarbeiten, kostet gutes Geld. Nicht zufällig investieren viele KMU’s in die Berufsbildung, weil sie an qualifiziertem Personal interessiert sind. Warum also nicht auch in die Kinderbetreuung, um qualifizierte weibliche Arbeitskräfte zu halten? Kibesuisse-Präsidentin und BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti, die während Jahren für ihre Eltern im Radio/TV-Geschäft die Buchhaltung besorgt hat, brachte es kürzlich an einer Veranstaltung treffend auf den Punkt: Für die 100 Franken, die ich auf 50 000 Franken Lohnsumme als Abgabe für die Krippenfinanzierung bezahlen muss, könnte ich nicht einmal das Stelleninserat im Anzeiger von Uster berappen, wenn ich eine Nachfolgerin für eine gekündigte Mitarbeiterin suchen muss.
«Krippensteuer» schafft Waffengleichheit für KMU
Dazu kommt: aus finanziellen und organisatorischen Gründen können sich heute praktisch nur grössere Betriebe die Finanzierung oder Mitfinanzierung von eigenen Krippenangeboten leisten. Mit der vom Gewerbeverband verteufelten «Krippensteuer» können auch kleine und mittlere Betriebe mithalten und zu einem besseren Betreuungsangebot beitragen, von dem auch sie als Arbeitgeber profitieren.
«Nun ist es so, dass kleinere Unternehmen nicht die gesamten Kosten einer solchen Betreuung tragen können. Wenn solche Angebote aus den Erträgen des vorgeschlagenen kantonalen Fonds errichtet werden, können auch KMUs in den Genuss der Vorteile von Kinderbetreuungseinrichtungen kommen.» Prof. Ernst Fehr, Uni Zürich
http://kinderbetreuung-ja.ch/blog/interview-mit-ernst-fehr/
Zürcher Arbeitgeber fahren schweizweit am günstigsten
Durchschnittliche Beitragssätze der Familienausgleichskassen Quelle: Bundesamt für Sozialversicherung: Statistik der Familienzulagen 2014
Auch auf finanzieller Ebene sticht das Raubzug-Argument in keiner Weise:
- Fakt Nr. 1: der Kanton Zürich hat zusammen mit Baselstadt bei den Familienausgleichskassen den schweizweit niedrigsten Beitragssatz für die Kinderzulagen: 1.1 Prozent der Lohnsumme gegenüber 1.6 Prozent im gesamtschweizerischen Durchschnitt.
- Fakt Nr. 2: Der Beitrag an die Familienausgleichskassen zur Finanzierung der Kinderzulagen ist im Kanton Zürich – trotz Erhöhung der Zulagen – von 2002 bis 2015 sukzessive von 1.5 Prozent auf 1.1 Prozent der Lohnsumme gesenkt worden.
P.S. A propos Raubzug: Räuber hinterlassen nichts ausser einer geplünderten und allenfalls verletzten Person. Der ach so verpönte «Krippensteuer»-Raubzug hinterlässt dagegen ein attraktives Betreuungsangebot für zahlreiche KMU-Angestellten.
Niklaus Scherr