Ohne neue Finanzierungsbasis gibt es keine Entlastung
Sie behaupten jedoch, dass die Last der Eltern durch Kostensenkung und Steuerabzüge reduziert werden könne. Beides ist falsch.
Der vielgepriesene Steuerabzug für Kinderbetreuung schenkt nur bei Haushalten mit hohen Einkommen ein. Und die Verbilligungswirkung ist gering. Sie deckt bei hohen Einkommen gerade mal 10 Prozent der Kosten eines KiTa-Platzes. Dem Mittelstand bringen Steuerabzüge nur ein Almosen.
Kein Weg sind Kostensenkungsprogramme. 70 Prozent ihrer Aufwendungen investieren Betreuungseinrichtungen ins Personal. Dort zu sparen würde sich direkt auf die Qualität der Betreuung auswirken. Der Spielraum der Kostensenkungsprogramme ist deshalb gering. Der immer wieder erwähnte Abbau bürokratischer Hürden wäre zwar wünschenswert. Eine spürbare Entlastung der Eltern würde das aber nicht bringen.
Die Lösung bringt nur die Erweiterung der Finanzierungsbasis. Das zeigt der Kanton Waadt. Die Belastung der Eltern ist dank Betreuungsfonds bedeutend geringer.
Gemeinden werden nicht bevormundet
Mit dem Betreuungsfonds würde das bewährte Zürcher Modell infrage gestellt, behaupten die Gegner. Was ist das Zürcher Modell? Es verpflichtet Städte und Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippen und Horten aufzubauen. Wie die Gemeinden das bezahlen sollen interessiert den Kanton aber nicht.
Die Folge: Im Kanton Zürich gibt es krasse Unterschiede beim Angebot und bei den Kosten der Kinderbetreuung. Das ist ungerecht.
Hier setzt der Betreuungsfonds an. Gemeinden erhalten die nötigen Mittel, um ihre Angebote auszubauen. Wie sie das machen – ob mit Betreuungsgutscheinen, direkten Beiträgen an die Trägerschaften, einem Ausbau des Angebots an Tagesfamilien oder Mittagstischen oder dem Einkauf von Leistungen in einer Nachbargemeinde – ist ihnen freigestellt. Die Gemeinden werden auch in Zukunft entscheiden, welche Angebote und wie viele Betreuungsplätze es braucht.
Der Standort Zürich profitiert
Es muss ein Reflex sein: Die im Nein-Komitee versammelten Kreise behaupten, dass ein Beitrag von 0.2 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme dem Standort schade und Arbeitsplätze gefährde. Sie können nicht zugeben, dass sich Investitionen in die Kinderbetreuung nicht nur für die Gemeinden, sondern auch für die Wirtschaft lohnen.
Viele grössere Unternehmen haben dies erkannt. Sie haben Angebote für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern auf- und ausgebaut. Sie profitieren von diesen Angeboten bei der Rekrutierung neuer Arbeitskräfte.
Kleine Unternehmen können da nicht mithalten. Deshalb sagt der renommierte Ökonomieprofessor Ernst Fehr von der Uni Zürich, dass dank Betreuungsfonds „auch KMUs in den Genuss der Vorteile von Kinderbetreuungseinrichten kommen“. Die Einlage in den Betreuungsfonds ist ein kleiner Beitrag, der den Standort nicht schwächer, sondern stärker macht.
Walter Angst, AL-Gemeinderat und Kampagnenleiter Kinderbetreuung JA!