Gemäss Mitteilung der Sicherheitsdirektion sei die Rückkehr der tschetschenischen Familie letzten Donnerstag «einvernehmlich» erfolgt. Offenbar hat die Sicherheitsdirektion in dieser ganzen Angelegenheit eine sehr subjektive Sicht der Dinge.
Bereits den Ausschaffungsversuch vom 19. April 2016 beantwortete der Regierungsrat auf die entsprechende kantonsrätliche Anfrage schönfärberisch. Obwohl die Vollzugsbehörden angesichts der besonderen gesundheitlichen Situation vom Bundesverwaltungsgericht verpflichtet waren, die Familie bei einer Rückkehr vorgängig entsprechend gesundheitlich zu betreuen, drang die Kantonspolizei morgens um 4.20 Uhr in die Wohnung ein, um die Familie zu verhaften und auszuschaffen. Der Regierungsrat kann trotzdem in diesem Verhalten keinen Verstoss gegen die gerichtlichen Vorgaben ersehen.
Nachdem der Familie Kirchenasyl gewährt worden war, erklärte der Sicherheitsdirektor anlässlich eines Gottesdienst am Freitagabend vor Pfingsten in Kilchberg, man werde den Dialog mit der Familie suchen. Dieser Dialog sah dann so aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Vizepräsidenten der Kirchgemeinde Kilchberg eröffnete und seitens der Kantonspolizei den Vertretern der Kirchgemeinde und auch der Familie klipp und klar gesagt wurde, wenn nicht eine so genannte freiwillige Rückkehr erfolge, werde die Kirche in den nächsten Tagen gestürmt und die Familie zwangsweise ausgeschafft. Dialogbereitschaft sieht anders aus, von freiwilliger Rückkehr kann keine Rede sein.
Mit dem Vollzug der Ausschaffung hat der Staat die Staatsraison gegenüber den Wehrlosesten durchgesetzt. Ein Staat, welcher gutintegrierte Kinder nach fast fünf Jahren aus ihrer gewohnten Umgebung herausreisst und sie in eine ungewisse Zukunft ausschafft, zeigt keine Stärke, sondern Schwäche.