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Wann sind Gebühren gerecht?

Wir alle zahlen Gebühren für Leistungen, die der Staat uns Bürgerinnen und Bürgern erbringt. Das ist auch richtig so. Denn ein starker Service Public muss finanzierbar sein. Gebühren haben aber auch Grenzen. Dazu der Blog von AL-Fraktionspräsident Andreas Kirstein.

20. Mai 2016 von Andreas Kirstein

Die Stadt Zürich hat im 2015 fast 3 Milliarden Franken Gebühren eingezogen. Dies ist mehr als der Steuerertrag im selben Jahr. Im Gegensatz zu den Steuern ist aber die Höhe der jeweiligen Gebühr meist unabhängig vom Einkommen des Bezahlenden. Dies ist verständlich, wird doch auch immer dieselbe Leistung erbracht. Umso mehr pocht aber die AL darauf, dass dieser Zusammenhang zwischen Gebühr und erhaltener Leistung auch transparent und nachvollziehbar bleibt.

Dies ist häufig gar nicht so einfach, wie es den Anschein hat. Schnell wird das klar, wenn wir uns die Vielfalt der Gebühren vor Augen führen: Amtshandlungen, Spital- und Heimtaxen (machen den Löwenanteil aller Gebühren aus), Benutzungsgebühren (z.B. fürs Hallenbad), Bussen und die verschiedenen Gebühren für Abwasser, Abfall, Strom und Wasserversorgung. Während bei den klassischen Verwaltungs- und Kontrollgebühren (Stichwort Blaue Zone, Baubewilligung) der Zusammenhang zwischen Leistung und Gebühr ganz unmittelbar ist, gilt bei den sogenannten Werkgebühren, z.B. beim Abwasser und Abfall, dass die vereinnahmten Gebühren als Ganzes die Kosten voll decken müssen. Die Dienstabteilungen der Stadt Zürich haben einen erheblichen Spielraum, wie sie diese Vollkosten ansetzen wollen: Werden etwa künftige Investitionen über die Gebühren vorfinanziert und wie sieht es dabei mit der Generationengerechtigkeit aus? Werden die getätigten Investitionen sofort abgeschrieben und muss das über unsere aktuellen Gebühren bezahlt werden oder beteiligen sich auch künftige Generationen in Form einer langjährigen Abschreibungspraxis an den Jahrhundertinvestitionen?

Diese Fragen werden Anfang Juni wieder einmal exemplarisch im Gemeinderat behandelt. Eine Motion von Niklaus Scherr AL und Albert Leiser FDP verlangt nämlich, dass die Gebühren für Abwasser und Abfall in einer befristeten Bonusaktion gesenkt werden. Technisch kann dies am einfachsten über eine Halbierung der sogenannten Infrastrukturpreise geschehen. Denn diese sind einfach berechenbar und werden jährlich fällig. Die Gebührenkassen bei Abfall und Abwasser sind prall gefüllt und alle bisherigen Prognosen, dass die von Entsorgung & Recycling Zürich gehamsterten Gebührenvorräte durch entsprechende Investitionen aufgebraucht werden, haben sich als falsch erwiesen. Dies ist ein krasser Verstoss gegen das oben beschriebene Prinzip der Kostendeckung. Über Jahre angehäufte Reserven, die nicht benötigt werden, müssen nach Ansicht der AL der Bürgerin und dem Bürger über Gebührenreduktionen wieder rückerstattet werden.

Es ist übrigens kein Zufall, dass sich ein passionierter Vertreter der Interessen von uns Mieterinnen und Mietern und der Direktor des Hauseigentümerverbandes in einem politischen Vorstoss zusammentun. Von der Bonusaktion profitieren nämlich Hausbesitzer wie Mieterinnen und Mieter.

Andreas Kirstein, Gemeinderat AL

Aus: Zürich Nord, 19.05.2016

Kategorie: Sozial

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