(Niggi Scherr) Die AL begrüsst die offensive Baupolitik der Stadt, die einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der wohnpolitischen Zielsetzungen leistet. Damit wurde endlich die dringend nötige Kurskorrektur nach der einseitig auf gute Steuerzahler ausgerichteten Stadtentwicklungspolitik der Elmartelli GmbH eingeleitet.
Alterswohnungen im Plus – ein Tropfen auf den heissen Stein
Die Alterswohnungen verzeichnen mit einem Plus von 5 Prozent zwar einen Zuwachs. Angesichts des besonders akzentuierten Verlustes bestehender preisgünstiger Kleinwohnungen ist dies allerdings kaum mehr als ein Tropfen auf dem heissen Stein.
Unbefriedigende Entwicklung bei den subventionierten Wohnungen
Klar unbefriedigend ist die Entwicklung bei den subventionierten Wohnungen für Mieterinnen und Mieter mit kleinem Portemonnaie. Zwar konnte der Rückgang der beiden letzten Jahrzehnte gestoppt werden. Mit rund 6’600 Einheiten machen die subventionierten Wohnungen jedoch nur einen Achtel des Gesamtbestandes aus. Zudem entfällt fast die Hälfte davon auf das vergleichsweise kleine Segment der Jugend- und Alterswohnungen und der Wohnungen der Stiftung kinderreiche Familien. Angesichts der hohen Neubaukosten und der beschleunigten Erstellung von genossenschaftlichen Ersatzneubauten, denen sehr preisgünstige Altbauten weichen müssen, ist unbedingt ein Anteil von mindestens 20-30% subventionierten Wohnungen anzustreben. Über die verbindlichen Einkommenslimiten wird gesichert, dass dauerhaft Wohnraum für Wenigverdienende zur Verfügung steht. Die nötige Verdichtung soll möglichst ohne soziale Verwerfungen verwirklicht werden.
Hauskäufe bleiben wichtige Massnahme
Eine wichtige Funktion zur Zielerreichung spielen Hauskäufe, weil damit gleichzeitig der Anteil von Marktmiete-Wohnungen verringert und derjenige der spekulationsbefreiten erhöht wird. Vor allem im Hinblick auf Zeiten sinkender Liegenschaftenpreise müssen die Stadt und die PWG Mittel zurückstellen, um auf dem Markt intervenieren zu können.
Planerische Instrumente: Kanton in der Pflicht
Bis in zehn Jahren dürften die Baumöglichkeiten der Stadt auf eigenen Arealen weitgehend erschöpft sein. Aus sozialpolitischer, aber auch aus ökonomisch-ökologischer Sicht muss vermieden werden, dass die Umsetzung des wohnpolitischen Ziels von Art. 2quinqies Gemeindeordnung einseitig durch einen forcierten Ersatz noch nutzungstauglicher und preisgünstiger Genossenschaftswohnungen angestrebt wird. In den nächsten Jahren wird es vielmehr entscheidend darauf ankommen, dass mit dem gezielten Einsatz raumplanerischer Instrumente auch bei grösseren Neuüberbauungen Privater Mindestanteile an preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungen realisiert werden. Hier steht der Kanton klar in der Pflicht, endlich die Ausführungsverordnung zu dem vom Volk bereits 2014 angenommenen § 49b PBG vorzulegen.
Zürich, 24. Mai 2016
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