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Die Geschäftsprüfungskommission wäscht die Beschaffung der Staatstrojaner weiss

Für die AL ist der Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die Beschaffung von Staatstrojanern schönfärberisch, widersprüchlich und lückenhaft.

25. Mai 2016 von Markus Bischoff

Ausgangspunkt für die Beschaffung der Staatstrojaner sei der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichtes, den der Sicherheitsvorsteher habe vollziehen müssen, so das Fazit der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Sie übersieht dabei, dass der entscheidende Vorstoss von der Kantonspolizei selber kam, welche bei der Staatsanwaltschaft beantragte, einen entsprechenden Antrag beim Zwangsmassnahmengericht zu stellen. Ausgangspunkt in der Kausalkette war somit die Kantonspolizei selber und diese ist bekanntlich der Sicherheitsdirektion unterstellt.

Die GPK suggeriert, dass die Rechtslage unklar und die Meinungen über die Auslegung der vorhandenen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern gespalten seien. Der Bundesrat hingegen vertritt die Auffassung, die heutige Regelung in der Strafprozessordnung sei ungenügend und hat die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern im BüPF verlangt (Bundesblatt 2013, S. 2772). Doch darüber schweigt die GPK geflissentlich. Tatsache ist somit, dass die Kantonspolizei trotz sehr zweifelhafter gesetzlicher Grundlage den Einsatz von Staatstrojaner beantragte.

Nicht überprüft hat die GPK die lange Dauer der Beschaffung. Die Entscheide des Zwangsmassnahmengerichtes datieren vom Oktober 2013 und Januar 2014 (KR-Nr. 199/2015, S. 4). Die Anordnungen werden jeweils für drei Monate erteilt. Die Beschaffung der Staatstrojaner wurde jedoch erst mit Verfügung vom 11. November 2014 bewilligt. Die Installation dürfte noch weit später erfolgt sein. Mit keinem Wort wird erwähnt, ob die ursprünglichen Verfügungen des Gerichtes bei der Installation der Staatstrojaner noch in Kraft waren, und ob überhaupt nach einer so langen Zeit die Notwendigkeit für einen derart gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte weiterhin bestand. Dazu schweigt die GPK. Weshalb? Die AL erwartet von der GPK, die Fragen, die sich wegen der langen Beschaffungszeit stellen hinreichend zu klären.

Ein Lichtblick ist die Haltung des kantonalen Datenschutzbeauftragten, welcher sich konsequent für den Datenschutz einsetzt. Er zeigt damit, dass er ein Stachel im zähen Fleisch der Verwaltung ist.

Markus Bischoff

Kategorie: Politik

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