AL fordert Aufhebung der PGVO
Die im März 2012 gegen die Stimmen von AL und EVP verabschiedete PGVO war vor allem bei linksgrünen Frauen von der Hoffnung auf eine rechtliche und gesellschaftliche Besserstellung der Sexarbeitenden begleitet. Eine Hoffnung, welche die AL schon damals als illusionär taxierte. Leider haben wir recht erhalten. Heute wird Sexarbeit in Zürich stärker kriminalisiert, illegalisiert und bürokratisch behindert als vor dem Erlass der PGVO; die Wegweisungs- bzw. Bussenpraxis hat sich deutlich verschärft. Und es hat sich gezeigt, dass die Prostitution – Verordnung hin oder her – weiterhin auch ausserhalb der durch den Staat vorgesehenen Bereiche stattfindet: via Internet, in Hinterzimmern, draussen, ausserhalb der Stadtgrenzen etc.. Darum fordert die AL-Fraktion mit einer Motion (GR 2016/407) die Aufhebung der PGVO und einen Richtungswechsel des Stadtrates. Leider ist der Stadtrat nicht bereit, diesen Vorstoss entgegenzunehmen.
Keine Tickets und liberalere Bewilligungspolitik
Die Benutzungsgebühr für den Strassenstrich führt zu mehr Repression für die Sexarbeitenden und hat einschneidende Konsequenzen: nach drei Verstössen wird die Arbeitsbewilligung für ein Jahr entzogen. Zudem wird eine unverhältnismässige Kontrollbürokratie aufgebaut. Trotzdem will der Stadtrat die Motion 2015/406 von mir und Alan Sangines (SP) für eine Streichung dieser Gebühr bloss in der unverbindlichen Form eines Postulates prüfen. Auch das Postulat der Fraktionen von AL, SP und Grünen für eine liberalere Handhabung der Bewilligungen für Klein- und Einzelsalons (GR 2016/7) und die AL-Forderung, im Rahmen der BZO-Revision das sexgewerbliche Nutzungsverbot in Zonen mit mindestens 50% Wohnanteil ganz oder teilweise aufzuheben, werden vom Stadtrat abgelehnt. Desgleichen das SP-Postulat 2015/301 für die Zulassung eines legalen Strassenstrichs im Langstrassenquartier.
PGVO und BZO-Regeln…
Bei Erlass der PGVO war es erklärter Wille und Konsens, Einzelsalons mit ein bis zwei Sexarbeitenden von der polizeilichen Bewilligungspflicht auszunehmen. Doch die buchstabengetreu-bürokratische Umsetzung der PGVO führt dazu, dass zahlreiche bisher – oft schon seit langem – selbständig betriebene Kleinstsalons, vor allem im Langstrassenquartier, wegen Kündigung durch die Hausbesitzer oder wegen fehlender polizeilicher oder baurechtlicher Bewilligungen geschlossen worden oder von Schliessung bedroht sind.
…führen zu flächendeckender Verbannung der Prostitution
Da sich der Stadtrat nach wie vor weigert, das geltende Nutzungsverbot in der BZO aufzuheben, bleibt jede sexgewerbliche Nutzung – ausgenommen ein paar wenige Fälle mit Bestandesgarantie, die mit jedem Jahr weniger bedeutend wird – sowohl im ganzen Langstrassenquartier als auch in der erlaubten Strichzone Niederdorf generell verboten. Im Zusammenwirken mit den neuen Bestimmungen der PGVO führt die strikte Umsetzung dieser BZO-Bestimmungen zu einer flächendeckenden Verbannung der Prostitution aus den Kreisen 1 und 4.
Alle erwähnten Vorstösse bilden zusammen ein Paket. Nur mit diesem Paket kann die selbstbestimmte Sexarbeit garantiert werden. Die AL-Fraktion bedauert, dass der Stadtrat nicht gewillt ist, mit uns diesen Richtungswechsel vorzunehmen. Der Ball liegt jetzt beim Gemeinderat.
P.S. SP-Gemeinderätin Christine Seidler hat letzte Woche eine Motion für die Bereitstellung einer städtischen Liegenschaft für ein selbstverwaltetes Bordell eingereicht (GR 2016/133). Solange die herrschende Repression und die bürokratischen Schikanen gegenüber der Sexarbeit nicht wirkungsvoll abgebaut werden, wie es die bisher eingereichten Vorstösse verlangen, macht eine Diskussion über eine solche Forderung wenig Sinn.
Christina Schiller
Bericht Stadtrat zur Prostitutionspolitik (GR 2015/151)