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Kibe-Blog Nr. 1: Zürcher Regierung im Blindflug

Ganze anderthalb A5-Seiten hatte der Regierungsrat übrig, um seine Ablehnung der AL-Initiative «Bezahlbare Kinderrbetreuung für alle» zu «begründen». Auf immerhin acht Seiten bringt er es in der Antwort auf eine ergänzende Anfrage der AL-Fraktion (KR 2015/334). Allerdings weiterhin mit wenig Substanz. Niggi Scherr kommentiert.

21. April 2016 von Niklaus Scherr

Regierung weiss von nichts…

Seit einiger Zeit verpflichtet der Kanton die Gemeinden per Gesetz zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung. Bis 2013 konnte man dem sehr informativen, von der Fachstelle für Gleichberechtigung initiierten Kinderbetreuungsindex entnehmen, wie diese den Auftrag umsetzen und wieviel sie dafür aufwenden. Seither herrscht – trotz der gesetzlichen Vorgabe – bei der Regierung vollständiger Blindflug. Aktuelle Angebotssituation in den Gemeinden? Keine Ahnung! Vollkostenbelastung einer Durchschnittsfamilie für Kinderbetreuung je nach Zahl der Betreuungstage pro Woche? Schwierig herauszufinden! Beteiligung von Firmen an Betreuungskosten? Keine Daten vorhanden! Leitmotivisch die stereotype Antwort: «Für die Erhebung der entsprechenden Daten bei den Gemeinden und den Anbietenden besteht keine gesetzliche Grundlage. Zwar wäre eine Erhebung auf freiwilliger Grundlage möglich. Die Erhebung wäre jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden.»

… und schiebt Verantwortung ab

Der Tenor ist klar: wir beauftragen die Gemeinden mit der Kinderbetreuung, wie diese und die Eltern damit finanziell und organisatorisch klarkommen, ist nicht unser Bier und interessiert uns nicht weiter. Zwar hat eine Bundesstudie 2015 unmissverständlich aufgezeigt, dass Eltern im Kanton Zürich einen weitaus höheren Anteil der Betreuungskosten übernehmen müssen als im benachbarten Ausland und auch in der Romandie. Doch die Frage von Markus Bischoff und Laura Huonker, was er von diesem Missstand hält, übergeht der Regierungsrat salopp mit dem formalen Hinweis, dass die Verantwortung dafür «ausschliesslich bei den Gemeinden» liege.

Steuerabzüge: Grossverdiener-Haushalte profitieren

Aufschlussreich sind einzig die Zahlen, wie sich die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Betreuungskosten auf die verschiedenen Einkommensgruppen auswirken. Seit 2013 können Familien für ausserfamiliäre Betreuung bei den Steuern maximal 10’100 Franken abziehen. Dass sich dieser Abzug aufgrund der Progression primär für Grossverdiener-Haushalte auszahlt, ist klar. Beim steuerbaren Medianeinkommen (50’000 Franken) resultiert laut Regierungsrat eine Einsparung von 1’165.-, bei 150’000 Franken Einkommen sind es dagegen 3’208.-. Gemäss den letzten verfügbaren Daten von 2011 resultierten – bei dem damals noch auf 6’000 Franken limitierten Betreuungsabzug – bei den Steuern von Kanton und Gemeinden insgesamt Ersparnisse von rund 32 Mio Franken. Davon entfielen bloss 8% auf das unterste Einkommensviertel, dafür rund ein Viertel auf die einkommensstärksten obersten 10 Prozent. Berücksichtigt man die Bundessteuern und den inzwischen auf 10’100 Franken erhöhten Maximalabzug, dürften sich die Steuererleichterungen inzwischen auf 60 – 70 Mio Franken pro Jahr belaufen.

Niklaus Scherr

Kategorie: Sozial Stichworte: Kinderbetreuung

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