Eine Monsterdebatte steht uns bevor. Aber sicher ist: Nach all den Redeschlachten wird der Berg bloss ein Mäuslein gebären.
Der regionale Richtplan, über den wir heute debattieren, hat einen entscheidenden Geburtsfehler. Er kommt zur Unzeit. Der Stadtrat hat ihn, ohne Not, gleichzeitig mit dem Entwurf zu einer BZO-Teilrevision verabschiedet. Als Erlass auf regionaler Stufe lässt er – planerisch an sich stufengerecht – wesentliche Fragen für die künftige Stadtentwicklung unbeantwortet: In welchen Stadtquartieren sollen zusätzliche Verdichtungspotenziale geschaffen werden? Mit welchen sozialen Rahmenbedingungen? Wo und wie soll Raum für die Schulhäuser für die immer zahlreichere Kinderschar in unserer Stadt gesichert werden? Wie soll der Zusatzverkehr im Bereich des Masterplans Hochschulgebiet bewältigt werden?
Für die Beantwortung all dieser Fragen wurden und werden wir mantramässig auf den zurzeit in Bearbeitung befindlichen kommunalen Richtplan vertröstet, der in drei bis vier Jahren vorliegen wird – sozusagen die eierlegende Wollmilchsau. Dort stehen konkretere Weichenstellungen an, die weitaus mehr ans Lebendige gehen werden als das Vorgeplänkel, das wir heute führen. Und erst wenn wir diesen nächsten Planungsschritt hinter uns haben, macht es eigentlich Sinn, die verunglückte BZO Ledergerber einer Revision zu unterziehen.
Ganz im Gegensatz zum Kanton, wo sie gezielt als strategisches Instrument eingesetzt wird, fristete die Richtplanung in der Stadt bisher eher ein Schattendasein. Alles konzentrierte sich auf die bequemen und eingespielten Links-rechts-Kontroversen zur Verkehrsplanung. Das wird auch bei der jetzigen Beratung über weite Strecken wieder der Fall sein.
Der Richtplanentwurf ist voll guter und löblicher Absichtserklärungen in einzelnen Bereichen, die in einer Art Patchwork meist unvermittelt nebeneinanderstehen. Dem eigentlichen planerischen Anspruch auf Koordination vermag er damit nur unzureichend zu genügen. Dass das massive Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen auch einen wachsenden Bedarf an Infrastrukturen nach sich zieht, ist eine banale Erkenntnis, spiegelt sich aber nur ungenügend wider. Im Oktober 2007 hat die AL-Fraktion eine Motion für den Erlass eines kommunalen Plans der öffentlichen Bauten und Anlagen eingereicht, um vor allem der damals schon absehbaren Misere der Nicht-Schulhausplanung gegenzusteuern. 2010 wurde die Motion überwiesen. Wenn alles gutgeht, werden wir 2019/2020 im Rahmen des berühmt-berüchtigten kommunalen Siedlungsplans einen Entwurf enthalten…
Ein gravierendes Koordinationsdefizit zeigt sich auch bei der Zukunftsplanung des öffentlichen Verkehrs. Die VBZ, eingebettet im Korsett des kantonalen Verkehrsverbunds, war eine der grossen Abwesenden in unseren Debatten.
Zur Abgeltung planerischer Mehrwerte und zur Einforderung von Mindestanteilen an preisgünstigen Wohnungen liegen seit Jahren klare Entscheide auf Bundes- und kantonaler Ebene vor. Doch im Kaspar-Escher-Haus zeigt man keine übermässige Eile, die für die Umsetzung notwendigen Gesetzes- und Verordnungserlasse vorzulegen. Auch von daher machen wir in der aktuellen Debatte Raumplanung mit angezogener Handbremse.
Zürich, 30. März 2016
Fraktionserklärung als PDF