Demokratischer Rechtsstaat
Zunächst einmal: Welchen “Volkswillen” will die SVP eigentlich durchsetzen? Die Ausschaffungsinitiative wurde 2010 von 52.3% der Stimmenden angenommen. 47.07% der Stimmberechtigten haben sich zur Vorlage gar nicht geäussert. 2010 waren 22.4% der ständigen Wohnbevölkerung Personen nicht-schweizerischer Staatsangehörigkeit und wurden somit systematisch daran gehindert ihren Willen zu äussern. Bevor Sie, liebeR LeserIn, jetzt aufschreien und mir das Mehrheitsprinzip der Demokratie erklären wollen: Demokratie bedeutet nicht nur Herrschaft des Volkes, zu den Kennzeichen einer Demokratie gehören ebenso Minderheitenschutz, Rechtsgleichheit, Sicherung unveräusserlicher Grundrechte und die Gewaltenteilung.
Doppelbestrafung und Völkerrechtswidriger Automatismus
Der Alt-Bundesrichter Niccolo Raselli bezeichnet die Durchsetzungsinitiative als “ein Monstrum sowohl in formeller wie inhaltlicher Hinsicht”.
Mit dem automatischen Landesverweis – notabene neben der regulären Bestrafung – bei Erfüllung bestimmter Straftatbestände wird die dritte Gewalt, die Judikative, massgeblich geschwächt. Keine Einzelfallprüfung mehr, kein Ermessen der RichterInnen, kein Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieser Automatismus war schon bei der Ausschaffungsinitiative ein unüberbrückbares Problem. Das Parlament musste bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative eine Härtefallklausel einbauen, welche den Gerichten die Möglichkeit einräumt in Ausnahmefällen von einer Landesverweisung abzusehen, dabei sei der besonderen Situation von AusländerInnen Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.
Perfide “Second Strike”-Regel
Mit der Durchsetzungsinitiative will die SVP nun einerseits verhindern, dass die hier geborenen Nicht-SchweizerInnen durch ebendiese Härtefallklausel geschützt werden können, andererseits wird bei dieser Gelegenheit aber auch gleich der Deliktskatalog erweitert, so dass Straftaten von unterschiedlicher Schwere, d.h. von schweren Verbrechen bis hin zu leichten Vergehen zu einer Landesverweisung führen.
Besonders perfide ist allerdings die neu ins Feld geführte “Second Strike”-Regel. Wer z.B. wegen einfacher Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte oder Hausfriedensbruchs in Verbindung mit Sachbeschädigung verurteilt wird, wird automatisch des Landes verwiesen, wenn er in den 10 Jahren zuvor bereits zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurde. Diese Sonderregel hat genau die hier geborenen oder hier aufgewachsenen Nicht-SchweizerInnen im Visier.
In diesem Sinne: “Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen”.
Ezgi Akyol