Taten statt Worte: Dank erfolgreichen Initiativen der AL erhalten Hunderttausende im Kanton Zürich mehr Prämienverbilligung bei der Krankenkasse. Doch jetzt werden in Bund und Kanton Abbaumassnahmen vorbereitet. Grundsätzlich hat die AL nichts gegen eine Optimierung des Prämienverbilligungssystems einzuwenden. Die Vernehmlassungsvorlage enthält jedoch drei Tendenzen, die für die AL klar in die falsche Richtung zielen:
- Die meisten Eckwerte und insbesondere die sozialen Ziele des EG KVG sollen bloss noch auf Verordnungsstufe geregelt werden. Damit könnte der Regierungsrat künftig in eigener Kompetenz das System je nach Belieben und finanzieller Situation ändern. Diese Gefahr ist real, hat doch der Regierungsrat angekündigt, dass er bis 2019 bei der Prämienverbilligung 64 Mio Franken einsparen will.
- Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) soll zu einem Fürsorgemodell um- und abgebaut werden. Statt dass wie bisher 30 Prozent der Erwachsenen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen von den Zuschüssen profitieren können, sollen in Zukunft die IPV-Mittel vermehrt zur Armutsbekämpfung eingesetzt werden. Dabei wird der Unterschied zwischen IPV und Prämienübernahme im Bereich von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen verwischt.
- Die angebliche Optimierungsvorlage entpuppt sich als Bürokratievorlage. Sowohl die Bemessung der Anspruchsberechtigung wie die Einführung einer Referenzprämie werden bei Kanton, Sozialversicherungsanstalt, Sozialbehörden und Versicherern zu einem massiven Bürokratieschub führen.
Indem die bisherigen Leistungsziele im kantonalen Gesetz aufgehoben werden, stehen die Türen für eine kommende Abbauvorlage weit offen. Zudem besteht die reale Gefahr, dass die Bundesgelder für die „echte“ individuelle Prämienverbilligung angesichts fehlender gesetzlicher Parameter bloss noch für Menschen in einer wirtschaftlichen Notlage eingesetzt und so zu einer Leistung im Bereich der Prämienübernahme für Sozialhilfe und EL-Bezüger/innen umfunktioniert werden.
Die AL fordert, dass an der Regelung, wonach 30% der Erwachsenen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen Anspruch auf IPV haben, festgehalten wird. Der mit einer Initiative hart erkämpfte Volksentscheid vom 23. September 2001 muss respektiert werden.