Der Regierungsrat behauptet, Bundespräsidentin Sommaruga habe im Ständerat gesagt, die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern bestehe schon heute. Das ist nicht Fall. Bundespräsidentin Sommaruga sagte nur, die Überwachung der Telekommunikation mit den üblichen Mitteln (Telefonabhörung etc.) sei schon heute möglich. Zu den Staatstrojanern erklärte sie aber Folgendes:
Wieso will der Bundesrat eine spezielle gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern schaffen, wenn eine solche nach Meinung des Regierungsrats gar nicht nötig ist? Offenbar biegt der Regierungsrat nicht nur die gesetzlichen Grundalgen, sondern auch die Zitate einer Bundesrätin nach eigenen Gutdünken zu recht.
Mit Verweis auf das Evaluationsverfahren versucht der Regierungsrat zu begründen, weshalb er über ein Jahr mit der Beschaffung der Staatstrojaner abwartete. Aus den gehackten E-Mails geht hervor, dass das Evaluationsverfahren schon lange abgeschlossen war. Die entsprechende Begründung des Regierungsrates kann deshalb nicht zutreffen.
Offensichtlich nicht weiter abgeklärt wurde seitens Polizei, ob die Firma Hackingteam Kontakte zu sogenannten Schurkensaaten unterhält. Auch hier verliess man sich blauäugig auf die Angaben der Vertreiberfirma.
Die AL wehrt sich gegen die Ausweitung der Überwachung im Internet und findet es skandalös, dass der Regierungsrat des Kantons Zürich dies ohne gesetzliche Grundlage vorantreibt.
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