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Meh Pfupf Nr. 12: Grundrechte sind nicht verhandelbar – NEIN zum neuen Nachrichtendienstgesetz

BÜPF – das klingt wie ein Internet-Akronym à la LOL oder ROFL oder eine unbeabsichtigte Lautäusserung des Körpers. Mit Nerds befreundete Facebook-UserInnen oder aufmerksame ZeitungsleserInnen werden aber wissen, dass es irgendwas mit Internet, Überwachung und solchen Dingen zu tun hat. Die Abkürzung steht für Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die bestehenden Gesetze sollen revidiert werden, damit nun auch wieder zeitgemäss überwacht werden kann. Die wichtigsten Punkte betreffen den Einsatz von Staats-Trojanern, die Regelung der Vorratsdatenspeicherung sowie die Mitwirkungspflicht von Privaten und Firmen.

29. September 2015 von Niklaus Scherr

  1. Meh Pfupf Nr. 2: Der PJZ- und Kasernen-Bschiss – Stimmbürger doppelt verschaukelt
  2. Meh Pfupf Nr. 3: Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Regierung stellt sich taub
  3. Meh Pfupf Nr. 1: Volkswirtschaft aus Arbeitgebern?
  4. Meh Pfupf Nr. 6: Von Vögten, Staatsanwältinnen und Grafen oder sollen wir Bank-Bussen subventionieren?
  5. Meh Pfupf Nr. 7: 50‘000 Fränkli aus Herrliberg für die stramme Staatsanwältin
  6. Meh Pfupf Nr. 4: Endlich Ordnung im Stall – Ja zur Lohndumping-Initiative!
  7. Meh Pfupf Nr. 5: Wenn der Staat Menschen an den Pranger stellt
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  9. Meh Pfupf Nr. 9: lesbian gay bisexual transgender: gleiche Rechte für alle
  10. Mehr Pfupf Nr. 10: Für Menschen statt für Banken
  11. Meh Pfupf Nr. 12: Grundrechte sind nicht verhandelbar – NEIN zum neuen Nachrichtendienstgesetz
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  13. Meh Pfupf Nr. 13: Taten statt Worte – sieben gute Gründe AL Liste 19 zu wählen

Der Staatstrojaner

Windows-BenutzerInnen können ein Lied davon singen: Trojaner nerven! Über Trojaner verschaffen sich Kriminelle Zugriff auf einen Computer, können Daten stehlen und den Computer steuern. Ein Instrument, das auch die Polizei gern einsetzen möchte. Die aktuelle Regelung zum Einsatz ist unklar und umstritten. Das hindert die Polizei aber nicht, schon jetzt Trojaner zu beschaffen. Ein Beispiel ist der Skandal um den Kauf einer Trojaner-Software durch die Zürcher Behörden. Er zeigt exemplarisch die Probleme, die ein Trojaner mit sich bringt.

Der bei einer externen Firma gekaufte Trojaner hatte ein Backdoor, einen elektronischen Hintereingang, eingebaut, mit dem die Firma selber auf die befallenen Computer zugreifen konnte. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Trojaner bestehende Sicherheitslücken ausnützen und selber ein Tor für den Fernzugriff öffnen muss. Um den Trojaner erfolgreich ins Ziel zu setzen, müssen bisher unbekannte Sicherheitslöcher gefunden werden. Diese erhält man auf dem Schwarzmarkt, womit direkt kriminelle Milieus mitfinanziert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung

Bei der Vorratsspeicherung werden die Verbindungsdaten gespeichert. Dabei wird aufgezeichnet, wer wann mit wem wo kommuniziert hat. Darunter fällt, wann sich welcher Computer ins Internet eingeloggt hat, mit wem telefoniert oder wem eine E-Mail geschickt wurde. Bisher wurden diese Daten sechs Monate gespeichert, neu sollen es zwölf Monate sein. Internet- und Telefonprovider sind verpflichtet, diese Daten aufzuzeichnen. Damit wird die Überwachung auf Vorrat weiter ausgedehnt. Mittels der Daten sind komplette Bewegungsprofile möglich. Noch problematischer wird die Speicherung, wenn parallel im neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) die Geheimdienste direkten Zugriff auf alle so gespeicherten Daten erhalten. Dann geht es nicht mehr nur um die Aufklärung von Verbrechen, sondern um die geheimdienstliche Überwachung der Bevölkerung – flächendeckend, auf Knopfdruck! Der Europäische Gerichtshof hat für die EU bereits eine sechsmonatige Vorratsspeicherung als Verstoss gegen Grundrechte für unzulässig erklärt.

Die Pflicht zur Mithilfe

Bisher waren nur grosse Anbieter wie Internet- und Telekommunikationsprovider zur Zusammenarbeit verpflichtet. Neu sind auch Betreiber von Foren oder E-Mail-Anbieter in der Schweiz angehalten, Daten aufzuzeichnen. Das bedeutet einen massiven Mehraufwand für diese meist kleineren Anbieter. Die grosse Konkurrenz sitzt im Ausland und ist von den Auflagen nicht betroffen, was automatisch zu einem grossen Wettbewerbsnachteil für lokale IT-Unternehmen führt. Offen ist noch, was diese Reglementierungen für kleinere Anbieter von Netzzugängen bedeutet. Mit dem neuen Gesetz wäre es möglich, bei allen öffentlichen W-LAN eine Registrierungspflicht einzuführen. Eine Bar kann dann nicht mehr einfach einen W-LAN-Router aufstellen und das Passwort den Kunden mitteilen, sondern müsste eine Registrierungsmöglichkeit einbauen – für viele kleine Beizen und Hotels ein massiver technischer und finanzieller Aufwand. Konsequenterweise müsste dann im Internet-Café der Ausweis gezeigt werden. Darf der WG-Mitbewohner nur noch gegen Vorweisen des Passes meinen Laptop benutzen – wie in einem weissrussischen Internetcafé? Hier zeigt sich, wie absurd die Überwachungsbestrebungen sind und was für seltsame Blütern die Datensucht der Behörden treiben kann.

Nein zum BÜPF und Nein zum NDG

Die Revision schiesst mehrfach über das Ziel hinaus. Es bringt eine vorsorgliche Total-Überwachung aller Personen. Dabei wird tief in den privaten Raum eines Jeden eingedrungen und es sollen Technologien eingesetzt werden, die höchstbedenklich sind und neue Sicherheitsprobleme schaffen. Dass nach all den Skandalen der letzten Jahre ein solches Gesetz vorgeschlagen wird, zeigt, dass die politischen Entscheidungsträger sich nicht um die Realitäten und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger kümmern – oder sie schlicht nicht verstehen. Bezeichnend, dass praktisch alle Jungparteien von links bis rechts gegen das BÜPF sind – die Jüngeren leben im Hier und Jetzt und sind sich der Risiken bewusst, während die ältere Generation scheinbar nur eine Antwort auf die Risiken der Vernetzung hat: möglichst viel überwachen. Retten wir sie vor dem Ertrinkungstod in der Datenflut und bekämpfen wir das BÜPF und das Nachrichtendienstgesetz!

David Berger

Aus AL-Info/1505

Kategorie: Staat

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Niklaus Scherr

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