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Bischoff contra Fehr: Grundrechte nur für “ehrbare Bürger”?

Während der Sommerpause blieb er politisch unbehelligt. Jetzt aber muss sich SP-Regierungsrat Mario Fehr einer Reihe von kritischen Fragen in einer Interpellation von AL-Fraktionspräsident Markus Bischoff stellen. In der ersten Sitzung nach den Sommerferien vom 17. August griff Bischoff den Sicherheitsdirektor in einer Fraktionserklärung scharf an, weil für diesen Grundrechte nur gelten sollen, wenn es um "ehrbare Bürger" geht.

25. August 2015 von AL Sekretariat

“Das Recht garantiert den Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit. Die  Rechtsgleichheit räumt allen Bürgerinnen und Bürgern dieselben Rechte gegenüber dem Staat ein. Wird der Staat nicht durch das Recht kontrolliert, stirbt die Freiheit.

Wenn die Sicherheitsdirektion Staatstrojaner kaufen lässt, bevor das eidg. Parlament die entsprechenden gesetzliche Grundlagen für deren Einsatz geschaffen hat, lässt dies aufhorchen. Wenn der Sicherheitsdirektor öffentlich erklärt, die Grundrechte der ehrbaren Bürger und Bürgerinnen würden von ihm ernst genommen, lässt dies die Frage zu, ob der Sicherheitsdirektor auch bestimmt, wer hier als ehrbarer Bürger oder Bürgerin zu gelten hat.

Wir fordern die Sicherheitsdirektion und die Kantonspolizei auf, sich an die Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit zu halten und die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Von den entsprechenden parlamentarischen Kommissionen (allen voran der GPK) erwarten wir eine detaillierte Aufarbeitung aller Hintergründe und konkrete Vorschläge, wie solches Handeln der Polizei und der Sicherheitsdirektion in Zukunft besser kontrolliert werden kann.”

Fraktionserklärung als PDF

Interpellation Bischoff (AL), Bloch (CSP) und Mäder (GLP) vom 17.8.2015  zum Kauf des Staatstrojaners

Unangenehme Fragen für Mario Fehr (NZZ online 17. August 2015)

Kategorie: Aktuell

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