Das neue Bundeszentrum soll voraussichtlich im Jahr 2020 für maximal 25 Jahre in Betrieb genommen werden.
Beschönigende Beschreibung der Zustände im Testbetrieb Juch
Die Grösse des geplanten Zentrums entspreche mit 360 Plätzen etwa derjenigen der Unterkunft Juch, wo es – gemäss Aussagen der stellvertretenden SEM-Direktorin Barbara Büschi – bis jetzt keine Probleme gebe. Dies entspricht jedoch nicht der Realität. Von Anfang an wurde von Organisationen wie ‘augenauf’ darauf hingewiesen, dass es Konflikte geben wird, wenn 300 Menschen auf engem Raum zusammengepfercht werden. Alleinstehende Frauen und unbegleitete Minderjährige sind in dieser Situation besonders einschneidend von den engen Verhältnissen betroffen. Es ist nach wie vor unverständlich, warum man die 360 BewohnerInnen nicht auf die verschiedenen Standorte der AOZ Juch, Leutschenbach und Wydäckerring verteilt. Dies würde sowohl die BewohnerInnen wie auch das Personal massiv entlasten. Denn nicht nur für die Asylsuchenden ist die Situation im Juch prekär, sondern auch für die Mitarbeitenden. Das Personal im Testbetrieb arbeite am Limit. Erheblich vermindert würden dabei die auch die unnötig hohen Kosten für Catering, Betreuung, Sicherheit und nicht zuletzt auch die Investitionskosten. Ein beschleunigtes Asylverfahren in zentralen SEM-Büros wäre auch mit dezentralen Unterkünften möglich.
Isolierung von Flüchtlingen
Die «sip züri» bewacht den Zugang zum Zentrum Juch – von einem offenen Zentrum kann also keine Rede sein. Ein- und Ausgangskontrollen sind aller Wahrscheinlichkeit nach auch beim Grosszentrum auf dem Duttweiler-Areal vorgesehen.
Die BefürworterInnen eines Bundeszentrums berufen sich darauf, dass es besser sei, ein Lager in Zürich zu realisieren als auf einem abgelegenen Bergpass. Selbstverständlich ist die Unterbringung von Flüchtlingen inmitten unserer Gesellschaft zu begrüssen. Durch die Kasernierung der Flüchtlinge in umzäunten und dauerhaft kontrollierten Zentren wird jedoch in deren Grundrechte ebenso schwer eingegriffen und die dort lebenden Menschen werden mitten in der Stadt ausgegrenzt. Die Kasernierung von Menschen für das Umsetzen von beschleunigten Asylverfahren ist unnötig und überflüssig. Ebenso befremdend ist aber, dass ausgerechnet der Stadtzürcher FDP-Präsident Michael Baumer mit dem grossen Potenzial des Duttweiler-Areals für gemeinnützigen Wohnungsbau gegen ein Bundesverfahrenszentrum auf besagtem Areal argumentiert.
Integrationsklassen in den umliegenden Schulhäusern nötig
Weiter kritisiert die AL, dass auch beim Verfahrenszentrum auf dem Duttweiler-Areal für die schulpflichtigen Kinder nicht die bestehenden Integrationsklassen der umliegenden Schulhäuser genutzt werden sollen (wie es die entsprechenden Richtlinien der Bildungsdirektion des Kantons Zürich vorsehen), sondern dass auch hier eine zentrumsinterne Schule geplant ist. Dies ist eine unnötige Abgrenzung. Der Schulbesuch in regulären Schulhäusern bringt ein Stück Normalität in den Alltag der Kinder.
Abschliessend bleibt uns zu sagen, dass es schwer nachvollziehbar ist, 20 Millionen Franken für ein 25-jähriges Provisorium auszugeben – eine dezentrale Unterbringung wäre nicht nur die kostengünstigere, sondern vor allem auch die flexiblere Lösung! Fraktionserklärung als pdf