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Mögliches Referendum gegen Senkung der Grundbuchgebühren zugunsten der Hausbesitzer

Die AL protestiert energisch gegen den Entscheid des Kantonsrats, wonach Hauseigentümer künftig bei Handänderungen einen Drittel weniger Grundbuchgebühren zahlen sollen. Mit der am Montag verabschiedeten parlamentarischen Initiative nimmt die bürgerliche Mehrheit ohne Not und in finanziell schwierigen Zeiten einen jährlichen Ausfall von rund 15 Millionen Franken in Kauf. Die Vollversammlung der Alternativen Liste Zürich hat deshalb am Dienstagabend beschlossen, dagegen das Referendum zu ergreifen, falls das Kantonsparlament nicht noch zur Räson findet.

25. März 2015 von AL Sekretariat

Die beschlossene Senkung der Grundbuchgebühren bedient einzig und allein egoistische Sonderinteressen vor allem vermögender Hausbesitzer. Urheber sind Mitglieder der kantonsrätlichen Lobbygruppe „Wohn- und Grundeigentum“, deren 6-köpfigem Ausschuss auch FDP-Regierungsratskandidatin Walker Späh angehört.  Dahinter stehen Hauseigentümer- und Gewerbekreise, die mit ihrer Top-5-Kampagne ihre Vertrauensleute in den Regierungsrat hieven möchten. AL-Regierungsratskandidat Markus Bischoff kritisierte in der Debatte die parlamentarische Initiative von SVP, FDP und CVP zu recht als „Steuergeschenk an Grosskonzerne vor den Wahlen“. Allein beim Verkauf des Uetlihofs hätte die Credit Suisse damit eine halbe Million einsparen können. Die grosse Mehrheit der Mieterinnen und Mieter im Kanton, aber auch die Klein-Eigentümer haben nichts von dieser Änderung.
2003 hat die Hauseigentümer-Lobby ihre steuerpolitischen Partikularinteressen mit der Abschaffung der Handänderungssteuer durchsetzen können. Allein die Stadt Zürich hat seither deswegen Einnahmenausfälle von mehr als einer Viertel-Milliarde erlitten. Gegenwärtig geht der Kanton finanziell angespannten Zeiten entgegen. Erneute Steuergeschenke für Privilegierte sind inakzeptabel. Die AL-Vollversammlung hat deshalb beschlossen, gegen die Gebührensenkung das Referendum zu ergreifen, falls dieser Kurs in der zweiten Lesung bestätigt wird.

Gegen die Vorlage könnte auch ein kantonsrätliches Behördenreferendum ergriffen werden. Wir appellieren an die vernünftigen Kräfte im Kantonsrat, der Top-5-Kampagne in der zweiten Lesung eine Absage zu erteilen und den Beschluss zu kippen.

Medienmitteilung als pdf

Kategorie: Wirtschaft

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