Die ZAB soll jeden Tag während 24 Stunden verfügbar sein. In den Nächten von Sonntag bis Donnerstag wird jedoch im Schnitt nur gerade knapp ein Betrunkener pro Schicht in die ZAB eingeliefert. Dafür werden in der Nacht permanent vier, tagsüber bis zu vier Personen eingesetzt. Mit der Folge, dass eine Nacht in der ZAB gut 1700 Franken pro Klient kostet. Zum Vergleich: 24 Stunden im Gefängnis Pöschwies kosten je nach Vollzug zwischen 176 – 618 Franken pro Insasse.
NEIN zur Tendenz der Kostenüberwälzung
Diese überrissenen Kosten sollen via Gebühren zu einem erheblichen Teil den unfreiwilligen Benützerinnen und Benützern der ZAB aufgebrummt werden. Eine immer breitere Front von SVP bis zu den Sozialdemokraten fordert in immer mehr Bereichen eine Kostenüberwälzung nach dem „Verursacher“-Prinzip: Fussballfans, Demonstrantinnen, Besetzer oder Besoffene sollen gefälligst die Kosten von Polizeieinsätzen selber bezahlen! Mit dieser populistischen Forderung versucht man bei der Bevölkerung zu punkten. Eine solche Kostenüberwälzung auf einzelne Gruppen lehne ich aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Es ist der Grundauftrag der Polizei, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Dafür wird sie über Steuern finanziert.
Gebühren als verkappte Strafe
Die geplante Kostenüberwälzung hat offenkundig den Charakter einer verdeckten Strafe. Man will Menschen, die in unserer 24-Stunden- Ausgangsgesellschaft stören und die gewisse Grenzen überschreiten, aus dem öffentlichen Raum wegsperren und disziplinieren. So geht es nicht! Sobald die Polizei anfängt, punktuell Kosten zu überwälzen, teilt sie damit faktisch Bussen oder Strafen aus und wird de facto zum Richter – eine Aufgabe, für die die Justiz zuständig ist und bleiben soll. Nach welchen Kriterien soll bestimmt werden, in welchen Fällen eine Kostenverrechnung erfolgt und in welchen Fällen nicht? Wir dürfen nicht mithelfen, dass hier der Zeitgeist und der elektronische Stammtisch Entscheidungsgewalt bekommen!
NEIN zur Zwangseinweisung
Wer in der ZAB landet, landet im polizeilichen Gewahrsam. Dieser ist immer ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen. Er soll deshalb nur als ultima ratio erfolgen. Finanzielle Überlegungen dürfen dabei auf keinen Fall eine Rolle spielen. Angesichts der vorgesehenen Gebühren ist jedoch zu befürchten, dass viel mehr Einweisungen vorgenommen werden, als eigentlich nötig wären.
Unnötig und zu teuer
Mit der ZAB würde sich die Stadt Zürich eine grösstenteils unnötige und viel zu teure Ausnüchterung leisten. Die ZAB rechnet sich nur, wenn die „Auslastung“ stimmt. Der finanzielle Druck hat dazu geführt, dass man Betrunkene aus dem ganzen Kanton zur Ausnüchterung nach Zürich verfrachtet. Die Stadt Zürich hat mit der Kantonspolizei und über 25 Gemeinden einen Zuführungs-Vertrag abgeschlossen. Jeder Fünfte wird bereits aus dem Kanton zugeführt. Es ist widersinnig, dass wir jetzt den ganzen Kanton ausnüchtern, nur damit die Auslastung stimmt und das Defizit gesenkt wird.
Um die Institution ZAB zu legitimieren, erfindet man auch immer neue Klienten. Jetzt sollen auch aufgegriffene verwirrte Personen in die ZAB überführt werden und dort auf den Notfallpsychiater warten. Menschen mit psychischen Problemen gehören aber in eine Klinik, nicht in eine Ausnüchterungszelle. Heute sind es Fälle der Fürsorgerischen Unterbringung (FU) – wer soll morgen in den Genuss der ZAB kommen?
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