AL-Idee zieht Kreise
Im November 2008 scheiterten wir zwar in der Referendumsabstimmung. Unser Anliegen, Grundeigentümer zum Bau von preisgünstigen Wohnungen zu verpflichten, wenn ihr Land durch planerische Massnahmen der Gemeinde massiv an Wert gewinnen, stiess jedoch auf breite Zustimmung. Als ein Jahr später AL-Aktivistin Manuela Schiller in ihrer Funktion als Präsidentin des Stadtzürcher Mieterverbandes mit einer Einzelinitiative von der Stadt Zürich eine neue Gestaltungsplanpflicht für den preisgünstigen Wohnungsbau verlangte, wurde nur noch die Frage gestellt, wie diese Forderung umzusetzen sei. Diese Frage hat sich verschärft, weil die kantonale Baudirektion alle Versuche der Gemeinden stoppt, den preisgünstigen Wohnungsbau in den Bau- und Zonenordnungen oder in Gestaltungsplänen rechtlich verbindlich zu verlangen. Als Herr über die Raumplanung muss der Kanton auch Regelungen zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus bewilligen. Weil das kantonale Planungs- und Baugesetz die mit einer Wertsteigerung des Bodens verbundene Gewährung einer höheren Ausnützung nur für den Bau von Familienwohnungen ausdrücklich zulässt, hat das Amt für Raumplanung in den letzten drei Jahren gleich drei Vorlagen zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus in so unterschiedlicher Gemeinden wie Zürich, Bülach und Thalwil kassiert.
Kantonsrat schafft Rechtsgrundlage
Der Kantonsrat hat deshalb im Herbst 2013 einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes zugestimmt. Der Gegenvorschlag zu einer Initiative der SP sieht vor, dass Gemeinden das Recht erhalten, einen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum zu verlangen, wenn im Rahmen von Auf- oder Umzonungen oder beim Erlass von Gestaltungsplänen der Wert das Bodens steigt. Mit Auflagen zum Mietzins und der Belegung muss dafür gesorgt werden, dass Haushalte vom Angebot profitieren können, die auf preisgünstige Wohnungen angewiesen sind. Durch die Reduktion der Wohnungsgrösse, die Beschränkung des Bodenpreises, den Verzicht auf Luxusbauten und eine klare Begrenzung der zulässigen Mieten wird sichergestellt, dass im Neubau Familienwohnungen erstellt werden, die nicht mehr als 2000 Franken kosten.
Ein Ja ist ein Signal
Die von der Hauseigentümern und den grossen Immobilienverbänden inspirierten Fraktionen von SVP und FDP haben im Kantonsrat das Behördenreferendum gegen die Gesetzesänderung eingereicht. Deshalb kommt es am 28. September zur Abstimmung. Für das Ja setzt sich eine selten breite Koalition von Verbänden, Parteien und GemeindevertreterInnen ein. Ein Ja ist greifbar nahe. Wenn wir die einmalige Chance im Kanton Zürich packen, wäre das ein Signal für die ganze Schweiz.
Text aus dem aktuellen AL-Info von Katharina Gander.