“Die AL-Fraktion lehnt die definitive Einführung der Zentralen Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) aus folgenden fünf Gründen ab:
1. In § 25 des Polizeigesetzes steht, wann die Polizei eine Person in Gewahrsam nehmen darf: nämlich immer dann, wenn sie sich selbst, andere Personen, Tiere oder Gegenstände ernsthaft und unmittelbar gefährdet. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat in seiner Weisung zum Polizeigesetz festgehalten, dass der polizeiliche Gewahrsam immer ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit der betroffenen Person ist. Er soll darum nur erfolgen – so der RR – wenn das grundsätzlich im überwiegenden Interesse der betroffenen Person erfolgt Und zwar, weil sie dringend fürsorgerische Hilfe braucht oder vor sich selber geschützt werden muss. Es sei darum vertretbar, bei unmittelbarer Fremd- oder Eigengefährdung den Freiheitsentzug zu erlauben, sogar wenn das vielleicht vor der EMRK nicht standhalte. Der polizeiliche Gewahrsam sei dann nicht in erster Linie als Freiheitsentzug zu beurteilen, sondern eher als Massnahme zum Schutz von Leib und Leben. Pro Jahr werden rund tausend Personen in die Zentrale Ausnüchterung gebracht. War Tausend Mal Leib und Leben der Betroffenen oder von Fremden unmittelbar gefährdet? Wohl kaum. Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage weitet die Stadt Zürich den polizeilichen Gewahrsam auch auf Fälle der Fürsorgerischen Unterbringung aus. Was kommt als nächstes? Die ZAB ist ein Gefängnis neuen Typs und wir sagen ganz klar Nein zu einer generalisierten Ausweitung des polizeilichen Gewahrsams!
2. Uns wird gesagt: die ZAB soll eingeführt werden, um die Notfallstationen und die Quartierwachen zu entlasten. Das ist zwar nachvollziehbar. Aber rechtfertigt dies ein solches Projekt? Ist es nicht viel eher so, dass die geplante Kostenüberwälzung eine verdeckte Strafe ist? Dass diejenigen, die in unserer 24-h-Ausgangsgesellschaft stören und die gewisse Grenzen überschreiten, in den Senkel gestellt werden sollen? Die ZAB ist von der Betreuungsintensität her ein typisches Produkt des Übervorsorge- und Nannystaates. Die AL macht auch hier nicht mit!
3. Sobald die Polizei anfängt, punktuell Kosten zu überwälzen, teilt sie damit faktisch Bussen oder Strafen aus und wird de facto zum Richter – eine Aufgabe, für die die Justiz zuständig ist und zuständig bleiben soll. Und nach welchen Kriterien soll bestimmt werden, in welchen Fällen eine Kostenverrechnung erfolgt und in welchen Fällen nicht? Die AL wehrt sich auch gegen die Kostenüberwälzung, weil sie zu Massnahmen verleitet, die Auslastung zu verbessern und das Hotel Suff auch kantonal anzubieten. Wir helfen nicht mit, dass der Zeitgeist und der elektronische Stammtisch Entscheidungsgewalt bekommen! Wir sagen Nein zur Überwälzung von polizeilichen Kosten mit Präjudizwirkung auf andere Bereiche.
4. In § 58 des Polizeigesetzes steht, dass die Kosten eines Polizeieinsatzes, der vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde, dem Verursacher aufgebrummt werden können. Diese Bestimmung ist eine Kann-Bestimmung. Der Regierungsrat hat in seiner Weisung als einziges Beispiel, welche Polizeieinsätze damit gemeint sind, den Einsatz für die Suche nach Personen oder Tieren genannt. Grundsätzlich gibt es ja viel geeignetere Beispiele für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Polizeieinsätze als ausgerechnet die Suche nach Personen und Tieren. So können praktisch alle vorsätzlich begangenen Delikte zu Polizeieinsätzen führen. Ausgerechnet Zürich macht diese Ausnahmebestimmung salonfähig. Wir können nicht verstehen warum die rot-grün regierte Stadt Zürich jetzt in dieser Frage die Büchse der Pandora ohne Not öffnet. Wir sollten uns bewusst sein, dass neue Projekte, die in Zürich angerissen werden, landesweit Beachtung finden und kopiert werden. Auch hier macht die AL-Fraktion nicht mit!
5. Die AL Fraktion ist ganz klar der Meinung, dass die Arbeit der Polizei zum Kerngehalt des Staats gehört. Ihre Arbeit wird als staatlicher Grundbedarf, als service public, über die Steuern und nicht als eine Dienstleistung über benutzer- oder verursacherbezogene Kostenbeteiligungen finanziert. Dabei soll es bleiben!
Hauchdünnes Mehr für die Zentrale Ausnüchterung – Volksabstimmung am 30. November
In der Schlussabstimmung am 27. August passierte die Zürcher Ausnüchterungsstelle (ZAB) nur hauchdünn mit 59 Stimmen von SP, Grünen und GLP gegen 56 Stimmen von AL, CVP, FDP und SVP und 7 Enthaltungen (Grüne, SP). AL-Sprecherin Christina Schiller fasste in ihrem Schlussvotum nochmals die Hauptargumente für das AL-Nein zusammen.