“Die Entstehungsgeschichte der ZAB” – so die AL in ihrer von Fraktionspräsident Andreas Kirstein verlesenen Fraktionserklärung – “passt gut zu Zürich. Erlaubt ist, was nicht stört. Die Beseitigung der Störung erfolgt dann in möglichst teurer und fürsorglicher Weise. Früher störten die Drogenkonsumenten. Man erfand das Rückführungszentrum. Die Störer wurden aufgegriffen und in die alte Kaserne verbracht, danach mit einer Rechnung in ihre Gemeinden verfrachtet. Als die Klientel zunehmend ausblieb, haben findige Beamte festgestellt, dass eine zentrale Ausnüchterungsstelle für Zürich nicht schlecht wäre. Die Quartierwachen und die Notfallstationen sollten entlastet werden. In den Fokus wurden damals die jugendlichen Botellon-Säufer und der Jugendschutz gerückt. Rückführungszentrum und ZAS sollten zusammen die ZAS+ bilden. Der Pilotbetrieb startete dann nur für die Besoffenen. Die Auslastung blieb unter den Erwartungen und die Zahlungsmoral liess mehr als zu wünschen übrig. Nach einem erfolgreichen Prozess mussten die Gebühren gesenkt werden. Also öffnete man die Tore für die Besoffenen aus dem ganzen Kanton. Das hebt die Auslastung und senkt das Defizit. Und man fand neue Klienten. Neu sollen auch aufgegriffene verwirrte Personen in die ZAB überführt werden und dort auf den Notfallpsychiater warten. Der soll dann entscheiden, ob sie in die Psychiatrie eingeliefert werden. So geht es nicht. Wer in der ZAB landet, landet im polizeilichen Gewahrsam. Der polizeiliche Gewahrsam ist immer ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen. Er soll deshalb nur als ultima ratio erfolgen, wenn dies eindeutig nötig ist.
Eine immer breitere Front von SVP bis zu den Sozialdemokraten fordert in immer mehr Le-bensbereichen eine Kostenüberwälzung nach dem Verursacherprinzip: Fussbalfans, De-monstrantinnen, Besetzer oder Besoffene: Sie sollen gefälligst alle die Kosten der Polizeieinsätze selber bezahlen! Mit einer solchen populistischen Forderung versucht man bei der Bevölkerung zu punkten. Der konservative ehemalige deutsche Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat in einer bemerkenswerten Schrift “Der sanfte Verlust der Freiheit” festgehalten, wofür wir – unter anderem – eigentlich Steuern bezahlen. Steuern sind sozusagen die kollektive Versicherungsprämie, die wir entrichten, damit es einen Staat gibt, der Freiheit und Sicherheit der Bürger nach innen und aussen verteidigt und das private Eigentum und die Wirtschaftsfreiheit gewährleistet. Selbst für die extremsten, neoliberalsten Verfechter des Nachtwächterstaats gehört die Polizei zum Kerngehalt des Staats. Ihre Arbeit wird als staat-licher Grundbedarf, als service public, über die Steuern und nicht als eine Dienstleistung über benutzer- oder verursacherbezogene Kostenbeteiligungen finanziert. Dabei soll es bleiben.
Die AL lehnt aus diesen Gründen die definitive Einführung der ZAB ab.” Fraktionserklärung als PDF Hartes Ringen um staatliche Ausnüchterung (NZZ 21. August 2014)Riesenkrach um Hotel-Suff-Gebühren (Tagesanzeiger 21. August 2014) Weisung des Stadtrats zur definitiven Einführung der ZAB (GR 2014/64)
Die AL bleibt dabei: Hotel Suff – so nöd!
Die definitive Einführung der Zürcher Ausnüchterungs- und Beratungsstelle (ZAB), im Volksmund Hotel Suff genannt, lehnt die AL-Fraktion einmütig und entschieden ab. In der vierstündigen Ratsdebatte vom 20. August kämpfte AL-Vertreterin Christina Schiller mit einer Reihe von Minderheitsanträgen gegen die Vorlage.