Namens der AL verliest Gemeinderätin Christina Schiller folgende Protesterklärung:
Labitzke-Areal: Kein Abbruch auf Vorrat
Eine im Dezember 2013 eingereichte Petition verlangt den Erhalt des heutigen Labitzke-Areals in Altstetten, bis eine ordentliche und rechtskräftige Baubewilligung für das Neubauprojekt der Mobimo vorliegt. Die AL-Fraktion hat mit grossem Befremden von der letzte Woche verschickten Petitionsantwort Kenntnis genommen. Der Stadtrat erklärt sich darin einverstanden mit einem vorzeitigen Abbruch aller Gebäude auf dem Areal auf den Zeitpunkt des Auszugs der noch verbliebenen Mieter/-innen per Ende Juli 2014.
Die AL-Fraktion hält fest:
1. Die Mobimo hat zwar nach langem Zögern am 2. Juni ihr Baugesuch eingereicht. Nach Ablauf der dreiwöchigen Vorprüfungsfrist ist aber noch kein einziges Bau-gespann aufgestellt worden, geschweige denn eine Ausschreibung erfolgt.
2. Gemäss § 326 des Planungs- und Baugesetzes darf mit der Ausführung eines Bauvorhabens „ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörden“ nicht begonnen werden, „bevor alle baurechtlichen Bewilligungen rechtskräftig erteilt und alle auf den Baubeginn gestellten Nebenbestimmungen erfüllt sind“. Laut § 322 PBG gilt für Neubauten „der Aushub oder der Abbruch einer bestehenden Baute als Baubeginn“. Sobald also das Baubewilligungsverfahren eingeleitet ist – und das ist seit dem 2. Juni der Fall – ist ein Aushub oder ein Abbruch bestehender Bauten nur zulässig, wenn die Baubehörde diesem ausdrücklich zustimmt. Im Normalfall erfolgen damit Abbruch und Aushub erst, wenn die Neubaubewilligung rechtskräftig ist und das Neubauvorhaben in Angriff genommen wird.
3. Es ist unerfindlich, warum der Stadtrat resp. die Baubehörde unüblicherweise Hand bietet zu einem vorgezogenen Abbruch der Gebäude, bevor das Baubewilligungsverfahren überhaupt ausgeschrieben worden ist. Statt zu einer Beschleunigung führt dieses Vorgehen im Gegenteil zu einer Verzögerung des Bewilligungsverfahrens, können doch während der Abbruch- und Sanierungsarbeiten keine Baugespanne aufgestellt werden.
4. Die AL wendet sich entschieden gegen die Behauptung von Mobimo und Stadtrat, das gewählte Vorgehen sei unumgänglich, weil auf dem ganzen Areal eine Altlastensanierung vorgenommen werden müsse. Tatsache ist, dass das Labitzke-Areal, die Parzelle AL 8299, laut Kataster lediglich als Auffülldeponie registriert und weder als überwachungs- noch sanierungsbedürftig eingestuft ist. Wie der Stadtrat in seiner Petitionsantwort selber schreibt, hat das AWEL lediglich für das Areal der ehemaligen Zuckerfabrik, die Parzelle AL 8298, wo bereits alle Gebäude abgerissen worden sind, eine Altlastensanierung angeordnet. Eine solche könnte ohne weiteres vorgenommen werden, ohne das ganze restliche Areal platt zu machen.
5. Mit diesem Kniefall vor der Mobimo wird – entgegen der beschönigenden Aussagen in der Petitionsantwort – de facto ein Abbruch auf Vorrat bewilligt und die Schaffung einer Brache ermöglicht, was die bisherige Räumungspraxis der Stadt stets vermeiden wollte.
Aus Solidarität erscheint die AL-Fraktion mit den gelben Büscheln, dem Symbol der Labitzkes (25. Juni 2014) Fraktionserklärung vom 25. Juni 2014 als PDF Dringliche schriftliche Anfrage Niklaus Scherr/Christina Schiller Antwort Stadtrat auf Labitzke-Petition (StRB 2014/548 vom 18. Juni 2014)
Labitzke: Kein Abbruch auf Vorrat
In seiner Petitionsantwort vom 18. Juni bekräftigt der Stadtrat seinen Willen, der Mobimo einen vorzeitigen Abbruch auf dem Labitzke-Areal zu erlauben, bevor überhaupt die Baugespanne aufgestellt sind. Die AL protestiert im Gemeinderat scharf mit einer Fraktionserklärung und deponiert eine dringliche schriftliche Anfrage.