„Der Regierungsrat hat während Jahren eisern seine Haltung kund getan, wonach mit dem Bezug des Polizei- und Justizzentrums (PJZ) das gesamte Kasernenareal von der Polizei frei gegeben und einer breiten Nutzung zugänglich werde. So wird in der Abstimmungsbotschaft zur Abstimmung vom 4. September 2011 (Aufhebung PJZ-Gesetz) explizit erwähnt: “Mit dem Verzicht auf das PJZ würde die Kantonspolizei einstweilen in der Kaserne verbleiben. Damit würde das Kasernenareal in den nächsten Jahren nicht für andere Nutzungen frei”.
Die Zustimmung eines Teils des Parlaments – namentlich jene der SP-Fraktion – erfolgte ausdrücklich mit dem Hinweis, mit dem Bau des PJZ werde das Kasernenareal frei (Voten Martin Naef, Protokoll 2010, Seite 12082, und 2012 Seite 3152). Das Argument der vollständigen Freigabe des Kasernenareals bekam damit eine zentrale Bedeutung. Die Aufhebung des PJZ-Gesetzes wurde vom Volke mit 54,2% der Stimmen abgelehnt. Damit war der Weg frei für den Bau des PJZ.
Die AL protestiert an der Wem-gehört-Zürich-Demo vom 21. Juni gegen den PJZ-Bschiss
Mit der Weisung 4855 vom 23. November 2011 stellte der Regierungsrat den Antrag auf einen Rahmenkredit von 568,8 Millionen Franken. Darin wurde erwähnt, dass Projekt PJZ habe sich in den letzen zehn Jahren ständig entwickelt. Den technischen Änderungen und den geänderten Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzern sei Rechnung getragen worden. Deshalb lag der Kreditvorlage ein geändertes Bauprojekt (geändertes Raumkonzept, neue Nutzungsfläche 52’422 m2) zu Grunde. Dem Parlament wurde so mitgeteilt, es handle sich nunmehr um ein Projekt, welches den aktuellen Bedürfnissen von Polizei und Justiz entspreche. Von weiteren Änderungen war keine Rede. Der Kredit wurde aufgrund dieser Weisung vom Kantonsrat am 26. März 2012 bewilligt.
Der Regierungsrat schreibt nun, das Projekt sei nach dem Unterbruch von März 2010 bis September 2011 überarbeitet und verbessert worden und nun entstehe ein Raumbedarf von 58’413 m2. Deshalb müsse die Polizeikaserne weiterhin von der Polizei genutzt werden (RRB 645 vom 4. Juni 2014). Offenbar ist das Projekt erst nach der Krediterteilung neu überarbeitet worden. Wie bekannt geworden ist, sind nicht nur die Raumkonzepte, sondern auch sehr elementare Dinge, z.B. drei Haupteingänge statt bloss einem Haupteingang, geändert worden. Es überrascht, dass nach über zehn Jahren Planung derart banale Dinge, wie die Anzahl der Haupteingänge, geändert werden müssen. Dies lässt auf eine sehr oberflächige Planung schliessen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Weshalb wurde das Projekt gemäss Weisung 4855 überarbeitet? Wann zeichnete sich ab, dass das Projekt gemäss Weisung 4855 überarbeitet werden musste? In welchem Zeitraum wurde das Projekt, welches der Vorlage 4855 zu Grunde lag, überarbeitet?
- Weshalb wurde das Projekt nicht vor dem Antrag vom 23. November 2011 (Weisung 4855) überarbeitet? Weshalb hat der Regierungsrat nicht in der Weisung 4855 erklärt, das Projekt werde nach der Kreditbewilligung überarbeitet?
- Was für Anpassungen bei der Baubewilligung aus dem Jahr 2009 sind aufgrund der Veränderungen beim Raumprogramm, Eingangsbereich, Geschosszahl etc. erforderlich? Existieren bereits Änderungspläne für die Baueingabe? Wann ist damit zu rechnen?
- Wie hoch wären die Kosten, wenn das ganze Raumprogramm des Projekts 2010 am Standort Güterbahnhof realisiert würde?
- Erfolgen auch in Zukunft neue Planungen und Änderungen des Projekts? Mit welchen weiteren Änderungen ist zu rechnen?
- Weshalb werden nun drei statt ein Haupteingang geplant? Weshalb dauerte es über zehn Jahre, bis diese Projektänderung erfolgt ist?
- Anerkennt der Regierungsrat, dass seine mehrfach deklarierte Botschaft, wonach beim Bau des PJZ das Kasernenareal vollständig frei werde, nun nicht mehr der Wahrheit entspricht? Wenn Nein, weshalb nicht?
- Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Botschaft, wonach das Kasernenareal frei werde, ein entscheidendes Element für die Meinungsbildung im Volk war? Wenn Nein, weshalb nicht?
- Ist der Regierungsrat bereit, angesichts der gegenüber der Abstimmungsweisung wesentlich geänderten Ausgangslage, die Abstimmung über die Aufhebung des PJZ-Gesetzes zu wiederholen? Wenn Nein, weshalb nicht?“
Interpellation Bischoff, Guyer und Bloch vom 23. Juni 2014 als PDF