Die Regelung, wonach das ganze Aktienpaket bei der Gründung vorerst beim Kanton verbleiben soll, vermag nicht zu überzeugen. Denn in einem späteren Zeitpunkt kann der Kanton die Aktien veräussern. Dies bedeutet eine Privatisierung in zwei Schritten.
Die Alternative Liste wird diese Vorlage in geeigneter Weise bekämpfen. Etwas sonderbar mutet die Argumentation der Gesundheitsdirektion an, wonach die unterschiedlichen Rollen des Kantons als Regulator und Spitalbetreiber zu bereinigen sei. Diese unterschiedlichen Aufgaben bestehen seit langem und wurden 2007 mit der Ausgliederung des KSW und des Universitätsspitals Zürich bereinigt.
Mit der neuen Spitalfinanzierung werden die Spitäler nicht mehr nach Bedarf finanziert, sondern nach Fallpauschalen. Spitäler können heute Gewinne erwirtschaften. Es geht deshalb nicht an, dass ein öffentliches Spital privatisiert wird. Die allfälligen Gewinne des KSW müssen weiterhin innerhalb des Spitals verbleiben und zur Entwicklung der Gesundheitsversorgung verwendet werden können, statt dass sie als Dividende ausgeschüttet werden. Mit unseren Krankenkassenprämien sollen keine Gewinne für Aktionäre finanziert werden.
AL Medienmitteilung