Am 13. Juni 2010 haben Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher in einem denkwürdigen Entscheid der Volksinitiative „Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume“ zugestimmt. Die neu in die Gemeindeordnung aufgenommene Bestimmung verlangt verbindlich, dass die Stadt nicht nur ihre Wohnsiedlungen, sondern auch ihre Fiskalliegenschaften für die Bereitstellung von preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum nutzt und nach den Grundsätzen der Kostenmiete bewirtschaftet. Einzige Ausnahme: „Spezielle Wohnobjekte, die für die Versorgung der Bevölkerung nicht erforderlich sind (gemeint sind Luxusobjekte, AL), werden durch Genehmigung des Gemeinderates von diesen Bestimmungen ausgenommen.“ Zudem fordert die angenommene Initiative, dass „preisgünstige Gewerberäume für ertragsschwaches, förderungswürdiges Kleingewerbe durch die Stadt Zürich gezielt zur Verfügung gestellt“ werden.
Bereits im Oktober 2010 hat der Regierungsrat die vom Volk angenommene Änderung der Ge-meindeordnung ohne Vorbehalt genehmigt. Doch noch immer warten wir auf die Umsetzung durch den Stadtrat. Mit immer neuen Fristverlängerungen ist das Initiativkomitee von Stadtrat Vollenwyder vertröstet worden. Auch unter Stadtrat Leupi hat sich bisher kein µ bewegt.
Der Entscheid des Stadtrats zur Vermietung und Zweckentfremdung der Nachbarliegenschaft des Hotels Helvetia passt zu den vom Volk angenommenen wohnpolitischen Grundsätzen wie die Faust aufs Auge. Nach dem klaren Wortlaut der neuen GO-Bestimmung ist für Ausnahmen von der vorgesehenen Wohnnutzung der Gemeinderat zuständig. Auch bezüglich der gewerblichen Nutzung ist klar, dass bestehende, eher ertragsarme Nutzungen wie der langjährige Coiffeur-Salon Vorrang hat vor einer Hotel-Nutzung, bei der Zimmer und Business-Apartments zwischen 220 und 470 Franken angeboten werden. Dazu kommt, dass im Kreis 4 in den letzten Jahren mehr als ein halbes Dutzend Wohnliegenschaften zu Hotels und Guesthouses umgenutzt worden sind und ier alles andere als Handlungsbedarf besteht.
Die AL-Fraktion fordert den Stadtrat auf, auf seinen rechtlich unzulässigen Entscheid zurückzu-kommen oder den gefällten Entscheid dem Gemeinderat zu unterbreiten. Vor allem fordern wir die Exekutive auf, umgehend die Umsetzung der vor vier Jahren beschlossenen Änderung der Gemeindeordnung anhand zu nehmen. Die AL behält sich ausdrücklich allfällige rechtliche Schritte gegen die Vermietung an das Hotel Helvetia vor. Fraktionserklärung vom 2. April als PDF
Hotel Helvetia: AL protestiert gegen skandalöse Zweckentfremdung städtischer Wohnungen
Die AL-Fraktion protestiert in aller Form gegen den skandalösen und rechtswidrigen Entscheid des Stadtrats, die Liegenschaft Stauffacherquai 3 mit zwei Räumlichkeiten für Kleingewerbe und vier Wohnungen mit teilweise sehr langjährigen Mietern den Trend-Gastronomen des benachbarten Hotels Helvetia für Hotel- und Business-Apartment-Nutzungen zu vermieten und die gesamte Mieterschaft auf die Strasse zu stellen. Zudem will die Stadt noch 1.2 Mio Franken für Umbaukosten übernehmen.