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Familien sind vielfältig. Und das ist gut so.

In der Vernehmlassung zur Revision des Adoptionsrechts bezieht die AL klar Position und spricht sich für die „Möglichkeit der Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption sowohl für eingetragene Partnerschaften wie für faktische (gleich- und verschiedengeschlechtliche) Lebensgemeinschaften“ aus.

2. April 2014 von AL Sekretariat

(ar) Bei der Neuschaffung des Partnerschaftsgesetzes wurde eine gravierende Ungleichbehandlung mit Ehepaaren eingebaut: Eingetragenen Paaren ist die Adoption von Kindern verboten, genauso wie der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Zehn Jahre später soll nun endlich in einer Revision des Adoptionsrechts ein kleines Stück dieser Ungerechtigkeit eliminiert werden: Entweder soll nur die Adoption der Kinder der Partnerin / des Partners erlaubt werden, so die Präferenz des Bundesrates, oder auch die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes, so der ursprüngliche Antrag des Ständerates. Mehrere Tausend Kinder wachsen bereits heute in sogenannten Regenbogenfamilien auf und Studien zeigen, dass es ihnen dabei nicht nur gut geht, sondern dass sie sozial sogar stärker sind als Kinder von heterosexuellen Eltern. Dieser Realität gilt es endlich auch gesetzlich zum Durchbruch zu verhelfen. Adoptieren-Dürfen und damit auch Eltern-Sein soll nicht länger von der sexuellen Orientierung abhängen und auch nicht davon, ob Eltern einen Trauschein haben oder nicht. Die vom Bundesrat bevorzugte Variante light, nur gerade die Stiefkindadoption für eingetragene und unverheiratete Paare zuzulassen, ist ein netter Anfang – für die AL ist aber klar, dass jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren ungeniessbar ist und regt daher in der Vernehmlassung konsequent auch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare an.
Die ganze Vernehmlassung der AL im Wortlaut.

Kategorie: Sozial

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