• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Zur Fußzeile springen
Alternative Liste Zürich

AL Alternative Liste Zürich

  • Wahlen
  • Partei
    • AL-Info
    • Erfolge
    • Statuten
    • AL Winterthur
  • Personen
    • Parlament
    • Mandate
    • AL intern
  • Positionen
    • Bildung
    • Gesundheit
  • Aktuell
    • Abstimmungsparolen
    • Termine
  • Mitmachen
    • Spenden

Reinigungsfirma verstösst gegen Verhaltenskodex – ERZ-CEO Pauli schaut weg

Seit Frühling 2013 führt „b.i.g. sicherheit und services ag“ für die Stadtreinigung (ERZ) Aufträge aus. Schon im Juli 2013 kam es zu einer ersten Anfrage im Gemeinderat wegen arbeitsrechtlicher Unregelmässigkeiten. Mittlerweile steht fest, dass die Firma in Basel nach einer Lohnbuchkontrolle zu Lohnnachzahlungen verdonnert wurde. Doch noch immer sieht der Stadtrat keinen Handlungsbedarf, wie er soeben in Beantwortung einer dringlichen Anfrage Angst bekanntgab. In einer geharnischten Erklärung fordert Fraktionsvize Andreas Kirstein die umgehende Auflösung des Auftragsverhältnisses.

26. März 2014 von Andreas Kirstein

Am 3. Juli 2013 haben Alexander Jäger und Kyriakos Papageorgiou in einer schriftlichen Anfrage auf gravierende arbeitsrechtliche Missstände bei der seit Frühling 2013 für die Stadtreinigung Aufträge ausführenden „b.i.g. sicherheit und services ag“ hingewiesen. Der Stadtrat hat sich vier statt drei Monate Zeit gelassen mit der Antwort. Am 6. November teilte er mit, dass bei b.i.g. alles in Ordnung sei.
Am 14. Dezember 2013 hat Walter Angst in der Budgetdebatte darauf hingewiesen, dass bei b.i.g. von der paritätischen Kommission für das Reinigungsgewerbe eine Lohnkontrolle durchgeführt worden ist. Es seien Unregelmässigkeiten festgestellt worden, weshalb die Mittel für diesen Auftrag zu kürzen seien. Ruth Genner antwortete gemäss substantiellem Protokoll: „Wir akzeptieren kein Lohndumping, es liegt aber noch nichts Konkretes vor. Wir können erst reagieren, wenn wir etwas in der Hand haben“. Der Rat lehnte die beantragte Budgetkürzung ab.
Am 22. Januar 2014 reichten Kyriakos Papageorgiou und Walter Angst eine dringliche schriftliche Anfrage nach. Sie forderten den Stadtrat auf, die Ergebnisse der bei der b.i.g. durchgeführten Lohnkontrolle zu beschaffen und mitzuteilen, welche Konsequenzen man aus den Ergebnissen ziehe.
Am 20. März gibt der Stadtrat nun endlich zu, dass die für die Stadtreinigung arbeitende b.i.g.

  • von der paritätischen Kommission zu Lohnnachzahlungen in vierstelliger Frankenhöhe verpflichtet worden ist
  • b.i.g. die individuellen Arbeitsaufzeichnungen nicht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt hat und die Firma deshalb mit einer Konventionalstrafe gebüsst worden ist.

Und was zieht das zuständige Departement für Konsequenzen? Das ERZ fordert seinen Vertragspartner auf, bei der Paritätischen Kommission eine weitere Lohnbuchkontrolle „für die Periode, in der sie für die Stadt Zürich Aufträge ausführt, durchführen zu lassen“. Je nach Ergebnis dieser Prüfung, werde zu entscheiden sein, „ob und welche Massnahmen zu ergreifen sind.“
Auch uns ist bekannt, dass die Lohnbuchkontrolle bei b.i.g. für den den Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis am 31. Januar 2013 durchgeführt worden ist – also vor Beginn der Auftragsarbeiten für ERZ. Auch wir sind der Meinung, dass im Zweifelsfall einem Vertragspartner eine zweite Chance gegeben werden kann.
Wenn aber klar ist, dass sich eine Firma mit von der Branche eindeutig als Dumpingangebot bezeichneten Offerten einen städtischen Auftrag sichert, und festgestellt wird, dass diese Firma in gravierender Form gegen arbeitsrechtlichen Bestimmungen verstossen hat, so ist der Auftrag sofort zu kündigen. Unerheblich ist in einem solchen Fall, ob die b.i.g. jetzt noch schnell Ordnung in ihren Laden zu bringen versucht.
Das ist auch der Sinn und Geist des im März 2010 vom Stadtrat verabschiedeten Verhaltenskodex für VertragspartnerInnen. In diesem ist nirgends die Rede davon, dass der Vertragspartner nur dann mit Sanktionen rechnen muss, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er „die geltenden Gesetze und Bestimmungen“ bei der Ausführung des Auftrags für die Stadt Zürich nicht eingehalten hat.
Leider macht der Verhaltenskodex den Dienstabteilungen keine klaren Vorgaben, wie bei Verstössen vorzugehen ist. Diese Lücke nützt ERZ-CEO Pauli schamlos aus, um seinen Dumpingpartner, der die Aufträge der Stadtreinigung vierzig Prozent günstiger als die Vorgänger angeboten hat, an Bord zu halten.
Der Vorfall macht deutlich, dass der Stadtrat den Verhaltenskodex oder die Ausführungsbestimmungen anpassen muss. Die Schlussbestimmungen des Verhaltenskodex (Folgen bei Nichteinhaltung), sind zu präzisieren. ERZ ist anzuweisen, die Geschäftsbeziehung mit b.i.g. aufzulösen.
Zürich, 26. März 2014 AL-Fraktionserklärung als PDF Anfrage Jäger/Papageorgiou (GR 2013/263)Anfrage Walter Angst (GR 2014/24) Walter Angst: “Lohndumping beim Vorwischer” (Blog 5. Juli 2013)

Kategorie: Staat Stichworte: ERZ

Seitenspalte

Kategorien Blog

  • Aktuell
  • AL im Kanton
  • AL Schweiz
  • AL-Info
  • Allgemein
  • Bildung
  • Energie
  • Finanzen
  • Frauenrechte
  • Gesundheit
  • Gleichstellung
  • Grundrechte
  • Intern
  • International
  • Interviews
  • Klima
  • Kultur
  • Kunst
  • LGBTQIA+
  • Medien
  • Migration
  • Mobilität
  • O-Ton
  • Öffentlicher Raum
  • Politik
  • Service Public
  • Solidarität
  • Sozial
  • Staat
  • Stadt Zürich
  • Steuern
  • Systemrelevant
  • Umwelt
  • Verkehr
  • Wahlen 2026
  • Wirtschaft
  • Wohnen

Footer

Kontakt

Molkenstrasse 21
8004 Zürich
044 242 19 45
076 577 45 19
sekretariat@al-zh.ch

IBAN: CH53 0900 0000 8706 3811 5

Social

  • Twitter
  • Instagram
  • Facebook
  • YouTube
  • Bluesky

Suchen

Newsletter abonnieren
Telegram-Channel beitreten
Für Medienverteiler anmelden

© 2025 Alternative Liste AL Zürich

  • Impressum/Downloads
  • Datenschutz