Am 3. Juli 2013 haben Alexander Jäger und Kyriakos Papageorgiou in einer schriftlichen Anfrage auf gravierende arbeitsrechtliche Missstände bei der seit Frühling 2013 für die Stadtreinigung Aufträge ausführenden „b.i.g. sicherheit und services ag“ hingewiesen. Der Stadtrat hat sich vier statt drei Monate Zeit gelassen mit der Antwort. Am 6. November teilte er mit, dass bei b.i.g. alles in Ordnung sei.
Am 14. Dezember 2013 hat Walter Angst in der Budgetdebatte darauf hingewiesen, dass bei b.i.g. von der paritätischen Kommission für das Reinigungsgewerbe eine Lohnkontrolle durchgeführt worden ist. Es seien Unregelmässigkeiten festgestellt worden, weshalb die Mittel für diesen Auftrag zu kürzen seien. Ruth Genner antwortete gemäss substantiellem Protokoll: „Wir akzeptieren kein Lohndumping, es liegt aber noch nichts Konkretes vor. Wir können erst reagieren, wenn wir etwas in der Hand haben“. Der Rat lehnte die beantragte Budgetkürzung ab.
Am 22. Januar 2014 reichten Kyriakos Papageorgiou und Walter Angst eine dringliche schriftliche Anfrage nach. Sie forderten den Stadtrat auf, die Ergebnisse der bei der b.i.g. durchgeführten Lohnkontrolle zu beschaffen und mitzuteilen, welche Konsequenzen man aus den Ergebnissen ziehe.
Am 20. März gibt der Stadtrat nun endlich zu, dass die für die Stadtreinigung arbeitende b.i.g.
- von der paritätischen Kommission zu Lohnnachzahlungen in vierstelliger Frankenhöhe verpflichtet worden ist
- b.i.g. die individuellen Arbeitsaufzeichnungen nicht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt hat und die Firma deshalb mit einer Konventionalstrafe gebüsst worden ist.
Und was zieht das zuständige Departement für Konsequenzen? Das ERZ fordert seinen Vertragspartner auf, bei der Paritätischen Kommission eine weitere Lohnbuchkontrolle „für die Periode, in der sie für die Stadt Zürich Aufträge ausführt, durchführen zu lassen“. Je nach Ergebnis dieser Prüfung, werde zu entscheiden sein, „ob und welche Massnahmen zu ergreifen sind.“
Auch uns ist bekannt, dass die Lohnbuchkontrolle bei b.i.g. für den den Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis am 31. Januar 2013 durchgeführt worden ist – also vor Beginn der Auftragsarbeiten für ERZ. Auch wir sind der Meinung, dass im Zweifelsfall einem Vertragspartner eine zweite Chance gegeben werden kann.
Wenn aber klar ist, dass sich eine Firma mit von der Branche eindeutig als Dumpingangebot bezeichneten Offerten einen städtischen Auftrag sichert, und festgestellt wird, dass diese Firma in gravierender Form gegen arbeitsrechtlichen Bestimmungen verstossen hat, so ist der Auftrag sofort zu kündigen. Unerheblich ist in einem solchen Fall, ob die b.i.g. jetzt noch schnell Ordnung in ihren Laden zu bringen versucht.
Das ist auch der Sinn und Geist des im März 2010 vom Stadtrat verabschiedeten Verhaltenskodex für VertragspartnerInnen. In diesem ist nirgends die Rede davon, dass der Vertragspartner nur dann mit Sanktionen rechnen muss, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er „die geltenden Gesetze und Bestimmungen“ bei der Ausführung des Auftrags für die Stadt Zürich nicht eingehalten hat.
Leider macht der Verhaltenskodex den Dienstabteilungen keine klaren Vorgaben, wie bei Verstössen vorzugehen ist. Diese Lücke nützt ERZ-CEO Pauli schamlos aus, um seinen Dumpingpartner, der die Aufträge der Stadtreinigung vierzig Prozent günstiger als die Vorgänger angeboten hat, an Bord zu halten.
Der Vorfall macht deutlich, dass der Stadtrat den Verhaltenskodex oder die Ausführungsbestimmungen anpassen muss. Die Schlussbestimmungen des Verhaltenskodex (Folgen bei Nichteinhaltung), sind zu präzisieren. ERZ ist anzuweisen, die Geschäftsbeziehung mit b.i.g. aufzulösen.
Zürich, 26. März 2014 AL-Fraktionserklärung als PDF Anfrage Jäger/Papageorgiou (GR 2013/263)Anfrage Walter Angst (GR 2014/24) Walter Angst: “Lohndumping beim Vorwischer” (Blog 5. Juli 2013)