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BZO: Kritik ist angekommen – Umsetzung offen

Die Kritik am aufgelegten BZO-Entwurf war unüberhörbar. Sie kam und kommt nicht nur von rechts und von der Eigentümerseite, sondern auch von Baugenossenschaften, vom Mieterverband und der Alternativen Liste. Wie Stadtrat Odermatt an der heutigen Medienkonferenz zu erkennen gab, ist die Kritik, zumindest verbal, auch angekommen.

6. März 2014 von AL Sekretariat

Entscheidend wird nun sein, ob es dem Stadtrat gelingt, bei den zentralen strittigen Punkten – Artikel 4b (kooperative Planung), Neueinführung der Wohnzone W3b und Nutzungseinschränkungen beim „Zürcher Untergeschoss“ – mehrheitsfähige Lösungen zu finden.
Positiv: Klarer definierte Verdichtungsgebiete und -ziele
Positiv wertet die AL, dass Stadtrat Odermatt bei der Überarbeitung deutlicher herausarbeiten will, in welchen Gebieten künftig zusätzliche Aufzonierungen möglich sein sollen. Damit wird eine auch von der AL formulierte Kritik aufgenommen, dass im aufgelegten Richtplan klare Aussagen fehlen, wo ausserhalb der Umnutzungsbrachen und mit welchen Rahmenbedingungen effektiv verdichtet werden soll und kann.
In ihrer Einwendung hatte die AL kritisiert, dass die neugeschaffene Wohnzone 3b mit ihrer Abzonierung und der Geschosszahlbeschränkung bei Arealüberbauungen ausgerechnet und überwiegend Areale von Baugenossenschaften betrifft, die für die Verwirklichung des wohnpolitischen Grundsatzartikels von zentraler Bedeutung sind. Dass hier eine Überprüfung erfolgen soll, wird von der AL begrüsst.
Auch die AL teilt die Überzeugung, dass das heutige Zürcher Pseudo-Untergeschoss keine gefreute Erscheinung ist. Ob und wie es dem Stadtrat gelingen wird, diesen spekulativen Missbrauch wie versprochen zu eliminieren, ohne dass es zu Ausnützungsverlusten kommt, wird sich zeigen müssen.
Zonen für gemeinnützigen Wohnungsbau: Weichenstellung im September
Enttäuscht nimmt die AL Kenntnis, dass der Kanton den Programm-Artikel 4b (Vereinbarung von Mindestwohnteilen für die Kostenmiete) mangels genügender Rechtsgrundlage für nicht genehmigungsfähig hält. Umso wichtiger ist es jetzt, dass der vom Kantonsrat beschlossene Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für mehr bezahlbaren Wohnraum“, der im September 2014 zur Abstimmung kommt, eine Mehrheit erhält. Gestützt darauf können künftig bei Auf- und Umzonungen für einzelne Parzellen oder ganze Zonen Mindestanteile an preisgünstigen Wohnungen verbindlich festgelegt werden. Die AL wird sich mit aller Kraft für die Annahme dieser Bestimmung einsetzen. Medienmitteilung als pdf Einwendung der AL vom 24. Dezember 2013 zum BZO Entwurf

Kategorie: Aktuell, Wohnen

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