Am 22. Januar machte der Tagesanzeiger in einem gross aufgemachten Artikel publik, dass die Stadtpolizei zusammen mit dem Vermessungsamt zwei Multikopter – im Volksmund „Drohnen“ – beschafft habe. Zwar kommunizierte die Stadtpolizei klar, dass die Geräte für Aufnahmen des Unfalltechnischen Dienstes gedacht seien und in einer unter Mitwirkung von Polizeivorsteher Wolff ausgearbeitete Dienstanweisung der Einsatz zur Überwachung von Demonstrationen und Veranstaltungen ausdrücklich ausgeschlossen sei. Das hinderte „Blick am Abend“ nicht, reisserisch zu verkünden „Linker Wolff bewilligt Kauf von Überwachungsdrohnen“. Dienstanweisung schliesst Einsatz bei Demonstrationen aus
Recherchierjournalist Florian Imbach wollte es genau wissen und stellte am 31. Januar, gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz, bei der Stadtpolizei ein Einsichtsgesuch in die entsprechende Dienstanweisung. Bereits am 6. Februar gab diese dem Gesuch statt und stellte ihm die Dienstanweisung 1103 vom 12. Dezember 2013 im Wortlaut zu. Danach sind explizit verboten Einsätze «im Rahmen von Demonstrationen, Festen und Veranstaltungen». Die Dienstanweisung hält diesbezüglich fest, dass alle Flüge gemeldet werden müssen, die «zeitgleich» mit einem solchen Anlass stattfinden.
Imbach: “Vorbildliche Zürcher Polizei”
Unterm Titel „Öffentliche Dienstanweisung: Vorbildliche Zürcher Polizei“ hält Imbach in seinem Blog auf www.oeffentlichkeitsgesetz.ch dazu fest:
„Durch die Einsicht in die Dienstanweisung konnte ich feststellen, dass die Stadtpolizei Zürich und das Polizeidepartement jederzeit korrekt kommuniziert haben. Die Formu-lierung der Anweisung ist klar und der Einsatz der Drohne begrenzt. Ein Missbrauch durch die Staatsgewalt mit dem neuen technischen Mittel scheint sehr unwahrscheinlich. Bürgerinnen und Bürger in Zürich müssen – solange die Dienstanweisung so bleibt – nicht damit rechnen, von der Polizei aus der Luft überwacht zu werden. Darüber hinaus hat die Stadtpolizei Zürich im Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip vorbildlich gehandelt. Sie hat rasch auf das Gesuch reagiert und die Dienstanweisung ohne Einschränkung zugänglich gemacht. Offensichtlich hat hier auch ein Umdenken stattgefunden. In einem ähnlichen Fall vor elf Jahren hat die Stadtpolizei erst nach einem Urteil des Bundesgerichts Einblick in eine Dienstanweisung gewährt.“ Ganzer Artikel von Florian Imbach Dienstanweisung 1103 vom 12. Dezember 2013
Drohnen: Stadtpolizei macht Dienstanweisung publik
Eine Première: Die Stadtpolizei Zürich macht auf Anfrage des Journalisten Florian Imbach die unter Mitwirkung von Polizeivorsteher Richard Wolff erarbeitete Dienstanweisung 1103 vom 12. Dezember 2013 zum Einsatz der beiden neu beschafften Multikopter („Drohnen“) öffentlich zugänglich.