Nachdem bereits vor einem Jahr ausführlich über eine Verschärfung der Pauschalbesteuerung für ausländische Millionäre diskutiert worden war, warf die Abschaffungs-Initiative der AL keine hohen Wellen.
Für die Initiative stimmten – mit Ausnahme von Stöckli (BE) alle SP-Ständerätinnen und -Ständeräte sowie GLP-Ständerätin Diener. Die beiden grünen Ständeräte Cramer (GE) und Recordon (VD) enthielten sich der Stimme.
Aufschlussreich war das Votum von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Die Zulassung des Pauschalbesteuerungs-Privilegs sei eine “verfassungsrechtliche Gratwanderung”.
Widmer-Schlumpf: Wirtschaftlicher Nutzen rechtfertigt Verfassungsbruch
“Die Verfassungsmässigkeit der nicht eingehaltenen horizontalen Steuergerechtigkeit” – so die Bundesrätin – “hat eine klare gesetzliche Grundlage für die Ausnahme. Die Basis liegt im öffentlichen Interesse bzw. im wirtschaftlichen Nutzen. (…) Wenn es eine fiskalische Überlegungen wären, würden diese natürlich eine solche Ausnahme von der absoluten Verfassungsmässigkeit nicht rechtfertigen. Aber (…) es geht darum, diese absolute Verfassungsmässigkeit gegen den wirtschaftlichen Nutzen abzuwägen. (…) Es ist ein Abwägen zwischen der reinen Lehre auf der einen Seite und dem wirtschaftlichen Nutzen auf der anderen Seite. Dabei ist man zum Schluss gekommen, dass man es so handhabt. Der Nutzen rechtfertigt also die allfällige Einschränkung der Verfassungsmässigkeit…”
Wer kontrolliert die Schein-Einwohner?
Es ist ein offenes Geheimnis, dass zahlreiche pauschalbesteuerte französische Rentner in den welschen Kantonen zum Teil eher virtuelle Wohnsitze unterhalten, um so der französischen Erbschaftssteuer zu entgehen. SP-Ständerat Christian Levrat wollte vom Walliser Finanzdirektor Tornay genauer wissen, wie kontrolliert wird, ob die Pauschalbesteuerten sich überhaupt im Wallis aufhalten oder dort nur ein Fiskal-Domizil unterhalten. Er zitierte in der Debatte die offizielle schriftliche Antwort: “Die Kontrolle des effektiven Wohnsitzes obliegt den Gemeinden, ihrer Einwohnerkontrolle und dem Ausländerbüro, je anchdem unter Beizug der lokalen Polizei. In der Praxis finden nur sehr wenige Kontrollen statt. Systematische Kontrollen finden eher statt gegenüber Steuerpflichtigen, die regelmässig in einer Gemeinde wohnen, aber nicht im Einwohnerkontrollregister verzeichnet sind.” (Übersetzung N.S.) Im Klartext: ob Pauschalbesteuerte effektiv hier wohnen, kontrollieren wir nicht; wohl aber, ob Leute effektiv hier wohnen, aber nicht angemeldet sind und damit auch keine Steuern bezahlen… Protokoll der Ständeratsdebatte vom 5. Dezember 2013 Bericht Tagesanzeiger online 5. Dezember 2013Bericht NZZ online 5. Dezember 2013″Keine Experimente” (Kommentar NZZ 6. Dezember 2013) SRF Arena vom 6. Dezember 2013: ZusammenfassungLink zur SRF-Arena vom 6. Dezember 2013
Pauschalsteuer-Initiative: Njet im Ständerat – Abstimmung schon 2014
Am 5. Dezember hat der Ständerat erwartungsgemäss die eidgenössische Initiative der Alternativen Linken (AL) zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung mit 30 gegen 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Bereits im März 2014 soll auch der Nationalrat darüber befinden. Damit wird die Initiative sehr wahrscheinlich schon gegen Ende 2014 zur Abstimmung kommen.