Als ob Unterschriftensammeln nicht ohnehin eine anstrengende Büez wäre, fehlt es da und dort nicht an engstirnigen Wahlbüro-Chefs und -Chefinnen, die einem das Sammlerleben noch zusätzlich schwer machen.
In § 19 Abs. 3 hält die kantonale Verordnung über die politischen Rechte an sich klar fest: “Auf den Zugängen [zum Urnenlokal] dürfen Unterschriften für Initiativen und Referenden gesammelt werden, wenn die Stimmabgabe dadurch nicht behindert wird.” Diese Bestimmung wird je nach Lokal und Vorsitzenden ganz unterschiedlich und teilweise höchst willkürlich ausgelegt. Bis Ende 2012 gab es wenigstens eine offizielle Regelung der zugelassenen Sammelstandorte für alle Urnenlokale. Diese sah für die meisten Lokale explizit auch Schlechtwetterstandorte bei Regen. Schnee und Kälte im Gebäudeinnern, meist in den Schulhaus-Vestibüls, oder unter dem Vordach vor.
Seit der ersatzlosen Aufhebung der Verordnung herrscht wieder fröhlicher Wildwuchs. So wurde unserem Sammler vor dem Stadthaus zunächst ein Standort unter den Arkaden verboten. Dass es regne, sei schade, aber nicht das Problem des Wahlbüros. Er könne selbstverständlich seine Tasche drin deponieren und sich allenfalls im Gebäude aufwärmen. Im ABZ-Lokal Ruggächern versuchte die Wahlbürocrew unseren Sammler so weit vom Eingang des Wahllokals wegzuweisen, dass er die Stimmberechtigten kaum mehr hätte erreichen können. Obwohl die alte Verordnung einen Standort unter dem Vordach resp. in der Eingangshalle vorsah, wurde den beiden AL-Sammlerinnen beim Albisriederhaus verboten, im Gebäudeinnern zu sammeln, und der Wahlbürochef versuchte, sie möglichst weit vom Eingang wegzuweisen. Einen Tisch zum Sammeln mussten sie beim Wirt des benachbarten Restaurants organisieren.
Unbestritten ist, dass die Stimmabgabe nicht behindert werden darf. Dieses Ziel wird primär erreicht, wenn die Stimmenden erst angesprochen werden, wenn sie ihre Stimme abgegeben haben. Daran halten sich alle Sammlerinnen und Sammler der AL. Bei engen Platzverhältnissen braucht es vernünftige Lösungen, damit die Zirkulation der Stimmenden nicht gestört wird, mehr nicht. Wenn die Sammlerinnen und Sammler jedoch an Standorte weggewiesen werden, wo die Stimmenden gar nicht vorbeigehen, ist das reine Willkür. Die kantonale Verordnung erlaubt ja das Sammeln ausdrücklich auf den “Zugängen” zum Wahllokal.
Die AL wird zu diesem Problem bei Stadpräsidentin Corine Mauch als Vorsitzender des Zentralwahlbüros intervenieren.
Kinderbetreuungs-Initiative: Sammelstart geglückt
Der Start der Initiative "Bezahlbare Kinderbetreuung für alle" ist geglückt. Am 24. November haben Aktivistinnen und Aktivisten der AL vor den Wahllokalen in der Stadt Zürich die ersten 930 Unterschriften gesammelt. Das gesteckte Ziel von 1'300 konnten wir leider nicht ganz erreichen, weil Regen, Kälte und die grassierende Grippe uns einen Strich durch die Rechnung machten.