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Lohndumping: Linke kritisieren laisser-faire von AWA und Regierungsrat Stocker

Nach dem Lohndumping-Skandal auf der SBB-Baustelle im Hauptbahnhof verurteilte Markus Bischoff in einer gemeinsamen Fraktionserklärung von SP, Grünen, AL und CSP die passive Haltung des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und forderte SVP-Volkswirtschaftsdirektor Stocker auf, die flankierenden Massnahmen konsequent durchzusetzen. Mit seinem laisser-faire gefährde das AWA die Personenfreizügigkeit. Zusammen mit Esther Guyer und Raphael Golta stellt Markus Bischoff in einer Interpellation zudem acht kritische Fragen.

28. Oktober 2013 von AL Sekretariat

Jetzt unbedingt Petition “Stoppt Lohndumping!” der unia an Regierungsrat Stocker und SECO unterschreiben!
“Der Streik auf der Baustelle des Durchgangsbahnhofs hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie einfach die gesetzlichen Vorschriften im Kanton Zürich umgangen werden können. 30 Personen konnten als Einmannfirma getarnt für denselben schweizerischen Erstunternehmer Brandschutzarbeiten erledigen. Die Entlöhnung unterschritt selbstverständlich die vorgeschriebenen Mindestlöhne bei weitem.
Der Vorsteher des Amts für Wirtschaft und Arbeit wäscht seine Hände in Unschuld. So erklärte er, man solle jemanden der selbstständig werden wolle, möglichst wenig Hürden auferlegen. Den Vorwurf, das AWA haben seine Kontrollen vernachlässigt, bezeichnete er als absurd und unwürdig.
Meine Damen und Herren: Seit dem 1. Januar 2013 sind verschärfte Bestimmungen des Bundes im Entsendegesetz gegen die Scheinselbständigkeit in Kraft. Das SECO hat auf dasselbe Datum hin eine 43 Seiten umfassende Weisung erlassen, wie die Selbständigkeit von Erwerbstätigen zu überprüfen ist. Zuallerst muss beim Kanton die Selbständigkeit an-gemeldet werden. Dieser hat die Selbständigkeit zu überprüfen. Bei Missbrauchsverdacht muss das AWA handeln. Wenn sich 30 Personen für dieselbe Baustelle als Selbstständige anmelden, muss einer kantonalen Behörde der Missbrauch ins Auge springen.
Der Vorsteher des AWA will diese Bestimmungen nicht kennen. Entweder weiss er es nicht besser oder er ist ideologisch verblendet oder im schlimmsten Fall treffen beide Merkmale zu.
Wenn die kantonalen Behörden hier ihre Aufgaben nicht erfüllen, benachteiligen sie das einheimische Gewerbe, unterlaufen den Schutz der Arbeitnehmenden und gefährden die Personenfreizügigkeit als Ganzes. Nur wirksame flankierenden Massnahmen bekämpfen das Lohndumping. Ohne griffige flankierende Massnahmen wird die Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung keine Mehrheit mehr finden.
Wir fordern deshalb die Volkswirtschaftsdirektion auf, dafür zu sorgen, dass das AWA in Zukunft seinen gesetzlichen Auftrag Ernst nimmt und auch erfüllt.
28. Oktober 2013

Fraktionserklärung als PDF
Interpellation Bischoff, Guyer und Golta zum Lohndumping

Kategorie: Politik, Sozial

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