Gebühren-Bonus: keine Premiere
Unterm Druck des Preisüberwachers und angestossen von einer Motion Scherr/Leiser hat der Gemeinderat aufgrund der sehr hohen Reserven bereits für die Jahre 2008-2010 bei den Abwassergebühren einen temporären Bonus im Umfang von rund 20 Mio Franken pro Jahr beschlossen. Dabei wurde auf die Erhebung der Infrastrukturgebühr verzichtet wurde, die je rund 50 Franken pro Wohneinheit resp. Beschäftigten ausmacht. Da die Infrastrukturgebühr direkt den Betrieben verrechnet wird, kamen alle, unabhängig ob Mieter oder Eigentümer ihrer Betriebsliegenschaft, automatisch in den Genuss der Reduktion. Da bei zahlreichen Mietverhältnissen sämtliche Nebenkosten separat verrechnet werden, kam auch das Gros der Mieterinnen und Mieter unmittelbar in den Genuss der Entlastung. Für die übrigen Mietverhältnisse vereinbarte der Mieterverband mit dem Hauseigentümerverband eine Rückerstattung über die jährliche Heizkostenabrechnung.
Falsche ERZ-Prognose
2010 verzichtete der Gemeinderat mit Mehrheitsbeschluss auf die Weiterführung der Bonus-Aktion. Die ERZ-Finanzplanung ging damals davon aus, dass auch ohne Bonus die Reserven von ERZ Abwasser bis Ende 2015 praktisch auf null absinken würden. Für 2012 waren noch Reserven von rund 60 Mio Franken vorgesehen. Tatsächlich haben sich die Reserven nach Auslaufen der Bonus-Aktion im Jahr 2010 stabilisiert und sind im 2012 sogar leicht auf 106 Mio Franken gestiegen. All das, obwohl jedes Jahr rund 45 Mio Franken in Kanal-Unterhalt und –Erneuerung gesteckt und mehr als 20 Mio Franken Investitionen getätigt wurden.
Noch extremer präsentiert sich die Situation bei ERZ Abfall. Dort sind die Reserven zwischen Ende 2008 und Ende 2012 von 99.4 auf 161.1 Mio Franken angewachsen, auch hier trotz anhaltend hohen Investitionen.
Enorme stille Reserven
Obwohl die Abwasserkanäle eine Lebensdauer von 100 Jahren haben, werden die 45 – 50 Mio Franken Aufwand für Unterhalt und Erneuerung jedes Jahr direkt über die laufende Rechnung abgeschrieben. Das 1000 km lange Kanalnetz mit einem Wiederbeschaffungswert von 5 Milliarden Franken figuriert mit null in der Bilanz. Bei ERZ Abwasser und Abfall werden die jährlichen Investitionen – entgegen der längerfristigen Abschreibungspraxis etwa bei der Wasserversorgung – im laufenden Jahr jeweils sofort zu 50% abgeschrieben. Das führt dazu, dass etwa bei ERZ Abwasser sämtliche Anlagen (Kanalnetz, Kläranlagen, Verbindungskanal Zürich-Nord) mit gerade mal 30.8 Mio Franken in den Büchern figurieren.
AL kämpft gegen überhöhte Gebühren
Angesichts dieser komfortablen Finanzlage ist eine temporäre Gebühren-Reduktion um 15 – 20% ohne weiteres machbar. Sie bringt den Konsumentinnen und Konsumenten 2 mal rund 20 Mio Franken pro Jahr. Das entspricht zusammen rund drei Steuerprozenten. Ein KMU mit zehn Angestellten etwa wird dank ERZ-Bonus um 1‘000 Franken entlastet. Die AL kämpft seit Jahren dafür, dass nicht unnötig Gebühren auf Vorrat eingezogen werden. So regte sie 2001 angesichts der exorbitanten ewz-Gewinne mit Anträgen im Gemeinderat und mit Einzelinitiativen als erste den später erfolgreich eingeführten ewz-Tarifbonus an. Gebühren sind gleich hoch für arm und reich und haben wie Kopfsteuern, Krankenkassenprämien oder Konsumsteuern eine degressive Wirkung, d.h. sie belasten einkommensschwächere Gruppen stärker als einkommensstarke.
Argumentarium von Niklaus Scherr zur Gebührenreduktion
Stellungnahme des Stadtrats zur Motion Scherr/Leiser
Bericht NZZ online vom 4. Sepember 2013
Audioprotokoll des Gemeinderats (Sitzung 185 vom 4.9.2013, Geschäft 2013/234 anklicken)