Das Erfreuliche vorweg: Die Antwort schafft eine bisher nicht bekannte Transparenz und weist auch auf Fehler der Polizei hin.
Der Stadtrat schreibt, dass der Gesamteinsatzleiter am Nachmittag des 12. Mai den Befehl gegeben habe, den Fanzug auf der Badenerstrasse zu stoppen, weil sich einige nicht an die Regeln (keine Sachbeschädigungen, keine Vermummung, keine Pyros) gehalten hätten. Zum Wasser- und Gummi-Einsatz sei es gekommen, nachdem „mehrere Dutzend FCZ-Fans in einen Hinterhof flüchteten, um sich der drohenden polizeilichen Kontrolle zu entziehen“. Mit ihrem Vorgehen habe die Polizei „weitere Fans vor Fluchtversuchen“ abhalten können. Notwendig sei dies aber nur gewesen, weil „die dem Fanmarsch folgenden Einsatzkräfte nicht rechtzeitig am Ort“ (gewesen seien), um solche Fluchtversuche zu verhindern.
Die Darstellung ist gleich dreifach erhellend. Ersichtlich wird, dass
- die Stadtpolizei trotz Intensivüberwachung des Hochrisikospiels nicht in der Lage war, den Fanmarsch nach den Regeln der polizeilichen Kunst zu stoppen (wenn man verhindern will, dass Fans in Hinterhöfe wegrennen, darf man vorne erst zumachen, wenn die Polizei auch hinten steht);
- der Einsatz der Gummigeschosse erfolgt ist, um diesen eher peinlichen Fehler wieder grad zu biegen;
- solche Notfallaktionen brandgefährlich sind, weil keine Abmahnung möglich ist und die Fans nicht auf den Einsatz vorbereitet sind. Es deshalb kein Zufall ist, dass der Gummieinsatz zu gravierenden Verletzungen geführt hat.
Auf unsere Frage, ob der Einsatz als verhältnismässig betrachtet werden könne, antwortet der Stadtrat mit einem seltsam verdrückten „die Stadtpolizei (war) gezwungen, den Marsch zu stoppen“. Zu unserer Bemerkung, dass bei der Einschätzung der Verhältnismässigkeit die Anwesenheit von Eltern mit Kindern zu berücksichtigen sei, heisst es in der Antwort lapidar: „Die Stadtpolizei bedauert, wenn es Eltern geben soll, die mit ihren Kindern an unbewilligten Fanmärschen teilnehmen, in welchen erfahrungsgemäss ein hohes Gewalt- und Eskalationspotenzial herrscht“.
Es darf als bekannt gelten, dass viele Besucherinnen und -besucher – auch solche mit Kindern – an Matchtagen den Weg vom Albisriederplatz zum Letzigrund zu Fuss zurücklegen. Es ist deshalb schwer verständlich, dass die Stadtpolizei den vom Gummi-Einsatz betroffenen Personen vorwirft, sich und ihre Kinder selbst in Gefahr gebracht zu haben.
http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Geschaeft_Details.aspx?ID=b6d3675a-c16f-4a7c-b147-93232fb7693e