
Dieses Modell existiert bereits in den Kantonen Waadt, Freiburg und Neuenburg. Der Betreuungsfonds kann Anschubfinanzierungen für neue Angebote gewähren. Mit Beiträgen an die Gemeinden soll sichergestellt werden, dass die Elternbeiträge bezahlbar und die Kosten des wach-senden Angebots für die Gemeinden tragbar bleiben.
Die Unternehmen haben ein direktes Interesse an der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der massvollen und in der Höhe beschränkten Einlage in den Betreuungsfonds – 2 bis maximal 5 Promille der Lohnsumme – kann dem Ausbau der Betreuungsangebote mehr Schub gegeben werden. Die Abgabe ist verkraftbar, da die Familienausgleichskassen die Beiträge für die Kinderzulagen in den letzten Jahren erheblich senken konnten. Unternehmen, die die ausserfamiliäre Kinderbetreuung direkt mit Beiträgen fördern, sollen diese Aufwendungen vom Beitrag an den Betreuungsfonds abziehen können.
Entwurf Initiativtext