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Kommentar zur Asylgesetzrevision

Dieses Gesetz darf auf gar keinen Fall angenommen werden! Es kann doch nicht sein, dass wir Gesetze schaffen, welche die Illegalität fördern! Wer glaubt es würden dadurch weniger Menschen, die dringend Asyl benötigen, den Weg in die Schweiz finden, der hat sich sowieso getäuscht. Doch diese Menschen meint man ja nicht! Nicht? – “Nein, man […]

26. April 2013 von AL Sekretariat

Dieses Gesetz darf auf gar keinen Fall angenommen werden! Es kann doch nicht sein, dass wir Gesetze schaffen, welche die Illegalität fördern! Wer glaubt es würden dadurch weniger Menschen, die dringend Asyl benötigen, den Weg in die Schweiz finden, der hat sich sowieso getäuscht. Doch diese Menschen meint man ja nicht! Nicht? – “Nein, man meint die missbräuchlich gestellten Asylgesuche”- . Ach so. Dann ist diese Revision schon im Ansatz falsch. Denn ein Kernpunkt der Revision ist die Abschaffung des Botschaftsasyls. Gerade von diesem Botschaftsasyl machen z.B. Kriegsdienstverweigerer, aber auch Flüchtlinge, verfolgte Frauen, u.s.w. Gebrauch. Also müssen sich diese Menschen eine andere Möglichkeit überlegen Zuflucht zu finden, wenn es dann noch eine gibt. Und wenn ja, dann führt diese zwangsläufig in die Illegalität. Schon jetzt leben mehrere Hunderttausend Menschen unter uns, die auf dem Papier gar nicht existieren. Viele von ihnen in prekären Verhältnissen. Eine weitere Verschärfung des Asylgesetzes, wie es dieses vorsieht, hätte also zur Folge, dass Menschen, die ein Recht auf Asyl haben, es einfach genommen würde. Gleichzeitig bewirkt es einen Anstieg von Sans-Papiers und Illegalen. Obwohl diesen Menschen oft die finanziellen Mittel fehlen, melden sie sich nicht bei einer Behörde. Es würde ihrer Ausschaffung gleichkommen. Einige von ihnen gehen einer Schwarzarbeit nach. Die meisten leben im Untergrund oder einer Art Parallelgesellschaft. Treffender ist “3. Klassengesellschaft”. Wenige von diesen Menschen rutschen dabei in die Kriminalität ab. Der Katzenjammer beginnt von vorne. Auf eine verfehlte Asylrevision folgt eine weitere “Anpassung” = Verschärfung im Ausländerrecht, welche wiederum fast alle oder zumindest viele AusländerInnen betrifft. Eine Endlosspirale… Das Dilemma wäre vorprogramiert! Deshalb unbedingt: NEIN zur Teilrevision des Asylgesetztes!!!
Florian Schweizer, Vorstand AL-Horgen

Kategorie: Migration

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