Das KSW ist heute sehr gut aufgestellt und arbeitet sehr wirtschaftlich; es ist für die Akutversorgung unerlässlich und muss im Besitz des Kantons bleiben.
Die AL stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Umwandlung des KSW in eine Aktiengesellschaft. Es ist durchaus legitim, dass dem hervorragend wirtschaftenden Spital mehr unternehmerische Freiheiten gegeben werden. Aber es braucht Regelungen, damit das KSW im Besitz des Kantons verbleibt (öffentlichrechtliche AG oder Aktienbindung).
Kein Verständnis hat die AL für die Begründung der Möglichkeit einer schrittweisen Privatisierung. Dass die Gesundheitsdirektion verschiedene Rollen in der Akutversorgung einnimmt, ist nicht neu. Aber: der Kanton ist nicht bloss Regulator -wie er behauptet, er ist auch verantwortlich für die ausreichende und kostengünstige Versorgung der Bevölkerung mit stationären medizinischen Leistungen. Diesem gesetzliche Auftrag kann der Kanton nur nachkommen, wenn er selbst auch Betreiber von zwei bedeutenden Spitälern bleibt. Dies ist umso dringlicher, als sich die Zürcher Spitallandschaft in einem grossen Umbruch befindet, indem etliche Gemeinden ihren Spital-Zweckverband verlassen. Zudem sind viele Fragen in der Spitalfinanzierung ungelöst.
Schliesslich ist die Vorstellung unerträglich, dass private Spitalbetreiber dicke Gewinne mit der Gesundheitsversorgung machen können; Gewinne, die die Zürcherinnen und Zürcher mit steigenden Krankenkassenprämien finanzieren müssen.
Kaspar Bütikofer, Kantonsrat AL11. April 2011
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