Boulevard- oder Abstimmungszeitung?
Gemäss Pressemitteilung des RR vom 15. September 2005 muss in der Abstimmungszeitung „der Inhalt der Vorlage korrekt, ausgewogen, kurz, lückenlos, klar und verständlich, ohne manipulative Hervorhebungen und ohne tendenziöse Bilder dargestellt werden“. Der Regierungsrat wiederholte damit, was Gesetz und Rechtsprechung schon lange zu diesem Thema gesagt haben.
Diesen ehernen Grundsatz missachtet der Regierungsrat. Die auf dem Internet einsehbare Abstimmungszeitung über das Hooligankonkordat beinhaltet als einziges Gestaltungsmittel der regierungsrätlichen Bleiwüste zwei Farbfotos mit Gewaltszenen aus einem nicht bezeichneten Fussballmatch. Eine Legende zu den Fotos fehlt völlig. Suggeriert wird, solches sei in den Fussballstadien Alltag und mit der Gesetzesverschärfung werde solches verhindert. Beides ist falsch.
Abstimmungsvorlagen sind komplizierter und können nicht auf Farbfotos reduziert werden. Wenn das Beispiel des Regierungsrates Schule macht, verkommen die Abstimmungszeitung zu Fotomagazins der gegenseitigen Stimmungsmache. Wollen Sie wirklich, dass bei Abstimmungen über das Passivrauchen Lungenkrebsbilder oder über die so genannte Bonzensteuer die Villen der Reichen veröffentlicht werden?
Wir fordern den Regierungsrat auf, das Gesetz zu beachten, Neutralität zu wahren und die Abstimmungszeitung ohne die beiden Fotos zu versenden.
Markus Bischoff 15. April 2013