Info-Film des Mieterverbands:
Dank Eigentumsgarantie werden Grundbesitzer bei planerischen Ab- und Auszonungen vom Staat grosszügig entschädigt. Planerische Mehrwerte, die den Eigentümern dank Ein-, Um- und Aufzonungen ohne eigenes Zutun in den Schoss fallen, sind dagegen weiterhin von jeglichen Abgaben befreit – obwohl das Raumplanungsgesetz des Bundes den Kantonen seit 1980 eine Mehrwertabgabe vorschreibt.
Mindestens wenn es zu einem Verkauf kommt, wird über die Grundstückgewinnsteuer ein Teil der Bodenwertsteigerung abgeschöpft. Der Basissatz beträgt 40%, sinkt schrittweise auf ein Minimum von 20% bei einer Besitzdauer von 20 Jahren und erhöht sich dank Spekulationszuschlag auf 50% bei zwei und 60% bei einem Jahr Besitzdauer.
Hauseigentümerverband will Reduktion um 20 – 30 Prozent!
Schon heute haben juristische Personen wie Immobiliengesellschaften eine Reihe von Schlupflöchern etabliert, um diese griffige Steuer, die deutlich höhere Sätze aufweist als die ordentliche Gewinnsteuer, wenigstens partiell zu umgehen. Der Hauseigentümerverband wollte mit einer kantonalen Initiative die Grundstückgewinnsteuer drastisch reduzieren und nach 20 Jahren Besitzdauer komplett abschaffen. Da die Initiative klar gegen Bundesrecht verstösst, konzipierte die bürgerliche Kantonsratsmehrheit einen Gegenvorschlag, über den wir am 3. März abstimmen. Danach soll die Steuer je nach Besitzdauer bis zu einem Drittel reduziert werden.
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden, vor allem für die Finanzierung von lokalen Infrastrukturen. Ein Ja zum Gegenvorschlag würde Einnahmenausfälle von rund 75 Millionen Franken bringen, davon fast ein Drittel allein in der Stadt Zürich.
Detail-Infos: www.allebezahlen.ch