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Umsetzung der Prostitutionsgewerbeverordnung: Bürokratie und Realitätsverlust

Die am 26. November von den Stadträten Leupi und Waser präsentierten weiteren Massnahmen gegen die Strassenprostitution sind äusserst problematisch. AL-Fraktionspräsident Alecs Recher übt scharfe Kritik.

26. November 2012 von Alecs Recher

Die Umsetzung der PGVO soll mit noch mehr Bürokratie geschehen. Nach dem prüfenden Gespräch bei der Stadtpolizei sollen Prostituierte für jeden Arbeitstag eine Bewilligung in Form eines Automatentickets lösen müssen. Darin wurden diverse unnötige Schikanen eingebaut: nur Schweizer Franken, nur Kleingeld, kein Rückgeld, etc. Die Message an die Prostituierten ist unmissverständlich: Ihr seid unerwünscht und wir erfinderisch darin, euch das Leben schwer zu machen. Der Stadtrat scheint sich auch nicht bewusst zu sein, dass nicht jeder Mensch in dieser Stadt stets fünf Franken Bargeld sein eigen nennt. Das bedeutet, dass entweder der erste Freier noch ohne Tagesbewilligung bedient werden muss mit dem entsprechenden Risiko – oder die fünf Franken ausgeliehen werden müssen und entsprechend mit Zinsen zurückerstattet.
In der praktischen Umsetzung fragt sich auch, was mit den dadurch erhaltenen Daten geschieht. Kontrolliert die Stadtpolizei etwa auch unter welcher Nummer wie häufig ein Ticket gelöst wurde? Wird wirklich an jeder erlaubten Strasse ein Automat stehen? Was passiert, wenn die Nummer einmal falsch eingetippt wird – ist das Geld verloren?

Die jetzige Strategie läuft auf eine Konzentration auf einen Ort hinaus: Die Boxen in Altstetten. Dies deckt sich in keiner Art und Weise mit der vom Gemeinderat verabschiedeten Verordnung und entspricht auch keineswegs den Bedürfnissen vieler Prostituierten, die seit Jahren im Langstrassenquartier auf der Strasse und in Salons anschaffen. Die Wahl eines so abgeschiedenen, jeder sozialen Kontrolle und Realität entzogenen, Standortes erachten wir weiterhin als falsch.

Es ist eine Realität, dass Strassen- und Salonprostitution im Langstrassenquartier stattfindet. Entgegen den beiden in Aussenquartieren wohnhaften Stadträten sind wir als direkte Anwohnerinnen und Anwohner nicht gegen diese. Denn: Im Unterschied zum Partyvolk verläuft Prostitution ohne grössere Belästigungen für das Quartier, hinterlässt keine Müllberge, die Beteiligten pinkeln und erbrechen sich nicht auf den Strassen, etc. Die AL ist der unveränderten und klaren Meinung, dass das Langstrassenquartier erlaubte Strichzone sein soll, denn dies ist nichts mehr und nichts weniger als ein Teil unseres Quartiers.

Von den Freiern zu erwarten, dass sie sich verantwortungsvoll insbesondere gegenüber den Prostituierten, aber auch Anwohnenden, verhalten, dagegen ist wenig einzuwenden. Die Kriminalisierung der Freier jedoch hilft den Prostituierten in keiner Art und Weise, auch wenn dies der Stadtrat immer wieder glauben machen will. Wir fordern als Minimum, dass Personen, die bestraft werden, weil sie ausserhalb der erlaubten Zonen angeblich sexuelle Dienstleistungen gesucht haben, nicht durch diese Post an ihre Heimadresse von der Polizei an den Pranger gestellt werden. Es kann nicht Aufgabe der Polizei sein, die Angehörigen dadurch über ein mögliches Freier-Sein zu unterrichten – mit allen negativen Konsequenzen für die bestrafte Person.

Medienerklärung als PDF

Kategorie: Sozial Stichworte: PGVO

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