Sturzbetrunkene für «Hotel Suff»-Prozess gesucht
Ein Komitee will ehemalige Gäste des «Hotel Suffs » ermuntern, einen Prozess gegen die Stadt zu führen. Damit soll geklärt werden, ob die Kosten für den Aufenthalt auf die Gäste überwälzt werden dürfen.
Nach Ansicht des neu gegründeten Komitees «Hotel Suff – So nöd!» sind einerseits nur in den wenigsten Fällen die rechtlichen Voraussetzungen für einen unfreiwilligen Aufenthalt in der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) gegeben. Andererseits fehlt für die Überwälzung der Kosten gar jegliche gesetzliche Grundlage, wie es heute Dienstag an einer Medienkonferenz in Zürich hiess.
Um Betroffenen die Einsprache zu erleichtern, schaltet das Komitee diese Woche auf der Homepage www.hotelsuff-sonoed.ch Mustereinsprachen auf. Ausserdem wird eine kostenlose Erstberatung via E-Mail angeboten. Auch werden bei Bedarf Anwälte vermittelt.
Einlieferungen unangebracht
Das Komitee hofft auf Dutzende oder hunderte von Beschwerden. Denn die meisten Einlieferungen seien unangebracht. So hätten beispielsweise 70 Prozent der Betroffenen weniger als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt, und lediglich 20 Prozent wurden wegen Selbst- und Fremdgefährdung eingeliefert.
Klärung in Sachen Überwälzung der Sicherheitskosten soll ein Pilotprozess mit einem Sturzbetrunkenen bringen. Also mit jemandem, der zwar zu Recht in die ZAS eingeliefert wurde, aber nach Ansicht des Komitees sich zu Unrecht an den Sicherheitskosten beteiligen muss. Falls nötig, will das Komitee bis vor Bundesgericht gehen.
Betrieb bis 2015 gesichert
Seit Mitte März 2010 ist das «Hotel Suff» in Betrieb. Das Stadtparlament hat kürzlich das Geld für eine Verlängerung des Projekts bis 2015 bewilligt. In der Polizeiwache Urania gibt es zwölf «Zimmer». Belegt werden sie von Betrunkenen, welche die Polizei zur Ausnüchterung unter medizinischer Überwachung eingeliefert hat.
Ausserdem müssen die Betroffenen so stark alkoholisiert sein, dass sie sich selber, andere Personen, Tiere oder Gegenstände ernsthaft und unmittelbar gefährden und somit den Polizeieinsatz vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben.
Die dabei anfallenden medizinischen Kosten werden von den Krankenversicherungen der eingelieferten Personen übernommen. Die durch den Aufenthalt in der ZAS entstandenen Sicherheitskosten müssen die Eingelieferten selbst bezahlen.
Wer im «Hotel Suff» zwischen einer und drei Stunden verbringt, hat 600 Franken an die Sicherheitskosten zu zahlen, wer länger als drei Stunden bleibt, 950 Franken. Aufenthalte, die weniger als eine Stunde dauern, sind gratis.
Artikel Tagesanzeiger (21. März 2012, PDF)
Artikel 20 Minuten (21. März 2012, PDF)
Artikel NZZ (21. März 2012, PDF)
Bericht Regionaljournal DRS (20. März 2012, MP3)
Verfügung Vorsteher GUD Pilotbetrieb ZAS (20.11.2009, PDF)
Weisung Stadtrat Weiterführung ZAS 2012-2015 (PDF)
Kritik Ombudsfrau (Auszug Jahresbericht 2010, PDF)
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