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ACTA – alle sind dagegen, aber um was gehts eigentlich?

ACTA heisst "Anti-Counterfeiting Trade Agreement", also so viel wie "Anti-Fälschungs Handelsabkommen". Es ist ein Vertrag, der von verschiedenen Ländern weltweit, darunter der Schweiz, seit 2008 im Hinterzimmer ausgehandelt wurde, und dessen Ratifizierung nun ansteht. Der Begriff Fälschung ist im Zusammenhang mit diesem Abkommen auch etwas irreführend, es geht viel weiter. Juristisch gesehen bedeutet Fälschung nicht nur eine möglicherweise miderwertige Nachahmung eines Originals, sondern ganz grundsätzlich, die Verletzung von Urheber- oder Markenrechten.

11. Februar 2012 von AL Sekretariat

Aber was sind jetzt die Auswirkungen von ACTA? Das Abkommen ist sehr allgemein formuliert, und die Regelung, wie genau die schwammigen Formulierungen auszulegen sind, sind weiterhin geheim. Die möglichen Auswirkungen reichen also von sehr restriktiv bis zu keinem Unterschied zu heute. Zudem sieht das Abkommen explizit ein kleines ACTA-Komitee vor, das weiterführende Änderungen vornehmen kann. Dadurch können auch viele Verschärfungen, die jetzt doch nicht im Abkommen sind, nachträglich wieder eingeführt werden.
Grundsätzlich sollen Urheberrechte geschützt werden, und zwar auf allen Ebenen, der Teil, der das Internet betrifft ist nur ein Teil davon.

Generika in Entwicklungs- und Schwellenländern

Das heisst wenn nun Generika-Medikamente ähnlich heissen oder aussehen, wie ein Original-Medikament, können diese beim Grenzübertritt künftig beschlagnahmt werden. Die medizinische Versorgung von Entwicklungs- und Schwellenländern ist aber sehr stark von den günstigeren Generika abhängig, und mit ACTA kann diese Versorgung sehr stark behindert werden.

Patentierung von Saatgut

Um Saatgut hat sich eine ähnliche Industrie entwickelt, wie um die Medikamenten-Entwicklung. Konkret lässt sich eine Firma wie Monsanto eine Weizen-Art patentieren, die von indischen Bauern in jahrelanger Arbeit gezüchtet wurde, aber natürlich kam nie jemand auf die Idee, diesen zu patentieren. Mit ACTA wären nun alle beteiligten Länder verpflichtet gegen solche “Verstösse” gegen das “Urheberrecht” vorzugehen und die “unberechtigte” Verwendung dieses Weizens zu stoppen. Bzw. in diesem Fall muss man wohl von “Immaterialgüterrecht” sprechen, wenn man nicht zynisch sein will

Behinderung von Innovation und Forschung

Es klingt paradox, aber genau das, was das Abkommen unterstützen will, wird dadurch behindert. Dadurch, dass sehr offen ist, was genau geschützt ist, kann das auf jegliche Art von Informationen, wie Daten und Forschungsresultate angewendet werden. Der ETH soll es z.B. verboten werden ihren Dokumentenscandienst anzubieten, bei dem wissenschaftliche Artikel von der Bibliothek gescannt und dem Benutzer für den internen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

Überwachung – Die freie Meinungsäusserung ist gefährdet

Wenn die Urheberrechte im Internet umfassend geschützt werden sollen, muss der Datenverkehr auch umfassend überwacht werden, und jegliche Datenübertragung auf mögliche Verstösse überprüft werden. Von diesem Punkt ist es mit dem ensprechenden Willen nur noch ein kleiner Schritt zur Zensur von missliebigen Meinungen auf dem Internet.

Erste Länder haben die Ratifizierung bereits gestoppt

Die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien sassen zwar zu Beginn noch am Verhandlungstisch, haben aber nach der ersten Runde ihre Teilnahme abgesagt. Und erst kürzlich haben die EU-Länder Lettland, Polen, Slowakei, Tschechien und Deutschland die Ratifizierung nach Massenprotesten in den jeweiligen Ländern vorerst gestoppt.

Quellen:

  • Youtube – Anonymus: Was ist ACTA? [german]
  • NZZ – Ein Bärendienst an der Forschung
  • Wikipedia – Anti-Counterfeiting Trade Agreement
  • Erklärung von Bern (EVB) – “Gesundheit und Demokratie gefährdendes Abkommen”
  • Philipp Wampfler – ACTA kurz erklärt
  • Greenpeace – Monsantos Patent auf Weizen, Mehl und Backwaren
  • ACTA-Abkommenstext deutsch

Kategorie: Grundrechte, Sozial

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