So funktionierts:
Briefwahl
Zustellung erfolgt per B-Post, zu spät eingetroffene Kuverts werden nicht mehr berücksichtigt. Die Post garantiert Zustellung innert drei Arbeitstagen. Darum:
- spätestens Dienstag, 29. März der Post übergeben
- ab 30. März: bei Stadt-/Gemeindeverwaltung vorbeibringen oder in speziellen Briefkasten Stadthaus/Gemeindeverwaltung einwerfen.
Persönliche Stimmabgabe Stadt Zürich
- Alle Kreisbüros: von 08h00-11h30 und 13h30-16h30 (Do bis 18h30)
- Hauptbahnhof: Samstag 06h00 – 16h00 und Sonntag 06h00 bis 10h00
- Wahllokale: Sonntag 10h00 – 12h00
Persönliche Stimmabgabe Stadt Winterthur
- Hauptbahnhof: Samstag 10h00 – 18h00
- Wahllokale: je nach Lokal Sonntag 10h00/10h30 – 11h30/12h00
Uebrige Gemeinden
Angaben auf dem Stimmrechtsausweis beachten.
Stellvertretung
Jede(r) kann im Wahlbüro neben seinem eigenen noch zwei weitere Stimmzettel für den gleichen Wahlkreis abgeben. Voraussetzung ist, dass
- er/sie selber stimmen geht (keine Briefwahl vorher!)
- die Stimmrechtsausweise der vertretenen Personen von diesen persönlich unterschrieben sind.
In der Stadt Zürich ist Stellvertretung auch bei der vorzeitigen Stimmabgabe in den Kreisbüros möglich. Wer seine Stimme im Wahllokal Hauptbahnhof abgibt, kann auch zwei Stimmberechtigte aus anderen städtischen Wahlkreisen vertreten. Wann und wo wählen: praktische Tipps für Last-Minute-WählerInnen (PDF) Pukelsheim, Panaschieren und Kumulieren: Kleines Wahleinmaleins (PDF) Technische Wahlanleitung für erstmals Wählende (PDF)