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Erfolg von Ruedi Elmer vor Bundesgericht

Am 19. Januar 2011 wurde der ehemalige Bank-Bär-Angestellte und Whistleblower Ruedi Elmer u.a. wegen Nötigung und Drohung gegenüber der Bank verurteilt. Die von Elmer angestrengte Strafuntersuchung gegen die Bank Bär wegen Nötigung und Drohung wurde dagegen bereits vorher von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nach einem erfolglosen Rekurs vor Obergericht gelangte Ruedi Elmer an das Bundesgericht, das ihm am 7. März 2011 vollumfänglich Recht gab (BGE 6B_791/2010).

27. März 2011 von AL Sekretariat

Wie die Anwältin von Ruedi Elmer im Prozess darlegte, wurden der Ex-Angestellte, seine Frau und seine kleine Tochter von der Bank Bär während Monaten gezielt überwacht, bespitzelt und bedroht. Zeitweilig wurden bis zu elf Detektive aus zwei spezialisierten Büros auf ihn angesetzt, die ihn rund um die Uhr auf Schritt und Tritt verfolgten. Auf eine erste Anzeige von Elmer trat die Staatsanwaltschaft im November 2007 gar nicht ein. Nachdem das Obergericht sie auf Rekurs von Elmer hin zu Untersuchungshandlungen verpflichtete, befragte die Staatsanwaltschaft lediglich Exponenten der Bank Bär und der involvierten Detekteien, aber keinen einzigen der von Ruedi Elmer benannten Zeugen. Im November 2009 wurde das Verfahren eingestellt. Unausgesprochen nach dem Motto: so schmutzige Dinge, wie ihr der Ex-Angestellte vorwirft, macht eine saubere Schweizer Bank doch nicht…

Nach einem erfolglosen Gang vor Obergericht gelangte Elmer ans Bundesgericht. Er rügte – so das Bundesgericht – „die Untersuchungsbehörde habe lediglich die Angeschuldigten einvernommen, nicht jedoch die Geschädigten sowie andere belastende Zeugen wie Nachbarn und Mitarbeiter des damaligen Arbeitgebers des Beschwerdeführers. Dieses gezielte Befragen von ausschliesslich entlastenden Personen verstosse klar gegen § 31 StPO/ZH, wonach der Untersuchungsbeamte den belastenden und den entlastenden Tatsachen mit gleicher Sorgfalt nachforschen solle.“
Diese Willkür-Beschwerde hat das Bundesgericht am 7. März 2011 vollumfänglich gutgeheissen. Damit muss das Verfahren erneut aufgerollt werden. Eine grosse Genugtuung für Ruedi Elmer. Er sitzt zurzeit wegen des Verdachts der Weitergabe von Bankdaten an Wikileaks immer noch in U-Haft, nachdem er unmittelbar anschliessend an den Prozess vom 19. Januar 2011 festgenommen wurde.

Bundesgerichtsentscheid 6B_791/2010 im Wortlaut (PDF)

Ältere Beiträge über Ruedi Elmer auf der AL-Webseite: http://al-zh.ch/aktuelles/artikel/article/den-ruedi-will-man-haengen-den-kaspar-laesst-man-laufen.html http://al-zh.ch/aktuelles/artikel/article/whistleblower-ruedi-elmer-kommt-vor-gericht.html

Kategorie: Aktuell Stichworte: whistleblower

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