Fallkostenpauschalen: Moratorium und flankierende Massnahmen
Es ist ungewiss, wie sich die Fallpauschalen auf die Qualität, auf die dem Spital vor- und nachgelagerten Behandlungen, auf die Aus- und Weiterbildung, sowie auf die Arbeitsverhältnisse auswirken werden. Aus diesem Grund fordert die AL ein Moratorium bei der Einführung der Fallkostenpauschalen.
Im SPFG braucht es flankierende Massnahmen zu den Fallkostenpauschalen. Die rasante Prämienteuerung darf nicht durch das SPFG noch zusätzlich angeheizt werden. Namentlich die ausschliessliche Finanzierung der Investitionen über die Fallkostenpauschalen ist angesichts des grossen Investitionsstaus bei den Spitälern nicht hinnehmbar. Inakzeptabel ist weiter die Umwandlung der Investitionsbeiträge nach altem Recht in verzinsliche Darlehen. Diese Massnahme des San 10 verteuert das Gesundheitswesen um jährlich 100 Mio. Franken!
Positive Entflechtung der Finanzströme
Die AL begrüsst die Einrichtung eines Fonds zur Stützung des Gesundheitssystems. Dieser bildet eine wichtige flankierende Massnahme gegen unerwünschte Nebenwirkungen der Fallkostenpauschalen. Als positiv wertet die AL schliesslich die Entflechtung der Finanzströme der öffentlichen Hand im Gesundheitswesen.
Zürich, 28. Januar 2011
Medienmitteilung als PDF
Postulat Bütikofer für ein Fallpauschalen-Moratorium