Worum geht es?
Im Dezember 2008 hat der Stadtrat von der Heineken Switzerland AG eine 5000 Quadratmeter grosse Baulandparzelle für 10,6 Millionen Franken gekauft. Auf dieser und der bereits im Besitz der Stadt Zürich befindlichen Nachbarparzelle soll eine grössere Wohnüberbauung realisiert werden.
Abschreiber auf dem Landwert
Die beiden Parzellen waren ursprünglich nicht für Wohnnutzungen vorgesehen und sind einer fünfgeschossigen Zentrumszone zugeteilt. Der Preis der neu gekauften Parzelle ist mit 2125 Franken für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu hoch. Auch zusammen mit der im Besitz der Stadt Zürich befindlichen Parzelle resultiert ein Landwert, der für eine Baurechtsabgabe noch zu hoch ist. Der Druck, die zulässige Ausnützung voll zu konsumieren, wäre dementsprechend hoch, wenn das Land an eine Genossenschaft abgegeben würde. Mit der Eigennutzung rechtfertigt sich eine Abschreibung auf dem Landwert, welcher für die Realisierung von tragbarem Wohnraum unerlässlich ist.
Testplanung Leutschenbach-Mitte
In den letzten Monaten hat das Amt für Städtebau zusammen mit den Grundeigentümern eine Testplanung für das Gebiet Leutschenbach-Mitte durchgeführt. Generell sei im Leutschenbach aus städtebaulicher Sicht dicht und hoch möglich, also auch für die Wohnbauten, nämlich bis 60m (Swissôtel zum Vergleich ist 85m). Eigenartigerweise steht im Bericht: Ob und zu welchem Preis gemeinnütziger Wohnungsbau in Hochhäusern realisiert werden kann, bleibt abzuklären.
Wohn-Hochhäuser in Zürich-Nord
In Zürich Nord gibt es mehrere Beispiele für gemeinnützige Hochhäuser: Holzerhurd ASIG, Heumatt Stadt Zürich, Hochhaus Schönauring. Das einzige Hindernis ist der hohe Landpreis, da das Land ursprünglich nicht für Wohnen vorgesehen war. Genau darum drängt sich eine Abschreibung des Landwertes auf, wie ich es mit der Einzelinitiative fordere.
Stadtrat unterstützt Einzelinitiative
In einer Weisung von Anfang November 2010 schreibt der Stadtrat, dass er die Zielsetzung der Einzelinitiative unterstützt und beim Gemeinderat für das Vorlegen eines Projektierungskredites eine Fristverlängerung um sechs Monate beantragt. Der Gemeinderat genehmigte am 17. November diese Fristverlängerung mit grossem Mehr. Nur der SVP geht es zu langsam, inhaltlich sei sie nicht gegen die Initiative. Ich freue mich über die zwei gemachten Schritte und bin zuversichtlich, dass beim Leutschenpark attraktiver und bezahlbarer Wohnraum entstehen wird.
Jede(r) Stimmberechtigte kann Einzelinitiative einreichen
Übrigens: Diese Einzelinitiative habe ich vor meiner Zeit als Gemeinderätin eingereicht. Das Instrument der Einzelinitiative steht jeder Bürgerin und jedem Bürger dieser Stadt zur Verfügung, um einen Vorschlag zu machen. Vielleicht haben auch Sie eine gute Idee, die den Gemeinderat und den Stadtrat überzeugt?
Text Einzelinitiative Rutherfoord (PDF)
Weisung Stadtrat vom 3. November (PDF)