Der Entscheid der Fraktionen von FDP (2 Stadträte), CVP (1 Stadtrat) und GLP und der Parlamentsgruppe EVP, das Budget 2011 an den Stadtrat zurückzuweisen, ist ein Kniefall vor der SVP und eine Bankrotterklärung der parlamentarischen Vertretung dieser Parteien.
Die Budgethoheit liegt beim Gemeinderat. Wer nicht bereit oder nicht in der Lage ist, konkrete Schritte zum angestrebten Budgetausgleich mit konkreten Anträgen zu formulieren, verzichtet nicht nur auf die Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben. Mit ihrem hilflosen Rückweisungsantrag zeigt die bunte Koalition von Regierungs- und Oppositionsparteien auch ihre (finanz)-politische Inkompetenz.
Heuchlerisch und unglaubwürdig wirkt die affichierte Sorge der parlamentarischen Dienstverweigerer um die städtischen Finanzen umso mehr als diese – mit Ausnahme der EVP – die vom Kantonsrat beschlossenen Steuergeschenke an Reiche und Unternehmungen aktiv befürworten. Erst unlängst haben sie sich geweigert, das Gemeindereferendum gegen die Unternehmenssteuer-Reform zu unterstützen, mit der der Stadt erneut 40 Millionen Franken entzogen werden sollen.
Die AL hat in der Vergangenheit die auf Standortförderung und Prestigeprojekte ausgerichtete Finanz- und Investitionspolitik des Stadtrats immer wieder kritisiert. Wir sind der Meinung, dass – auf Ausgaben- wie auf Einnahmenseite – alles unternommen werden muss, um das strukturelle Defizit der Stadt Zürich zu reduzieren und finanzpolitische Spielräume für die dringenden Bedürfnisse der Bevölkerung (Ausbau der sozialen Infrastruktur, Umsetzung des Volksschulgesetzes, Förderung des gemeinnützigen und kommunalen Wohnungsbaus, Sicherstellung der sozialen Transferzahlungen) zurückzugewinnen.
Wir werden dies auch bei der Beratung des Budgets 2011 mit konkreten Anträgen und nicht mit Unterstützung der Rückweisung tun. Es ist heute schon absehbar, dass das parlamentarische Muskelspiel von SVP-FDP-GLP-CVP-EVP im besten Fall zu verschärfter Budgetkosmetik (Stichwort: Rasenmäherkürzungen) und im schlechtesten Fall zu absurden und nicht umsetzbaren Streichungsanträgen führen wird. Beides bringt die Stadt Zürich nicht weiter. AL-Stellungnahme als PDF