Mit einer Motion – die in der grossen Wohnbaudebatte vom 27. Januar behandelt wird – verlange ich für das 8 ha grosse Zollfreilager-Areal statt des vorgesehenen privaten den Erlass eines öffentlichen Gestaltungsplans, bei dem nicht die Grundeigentümer, sondern der Gemeinderat den Inhalt bestimmen können. Konkret soll mindestens ein Drittel der geplanten Wohnungen nach den Grundsätzen des gemeinnützigen Wohnungsbaus erstellt werden. Jetzt hat die Zollfreilager AG (Vizepräsident Andi Hoppler, SP) Angst, die SP könnte die AL-Motion unterstützen, und schiesst in einer Medienkampagne (NZZ und Tages-Anzeiger vom 16. Januar) scharf zurück. Mit dürftigen Argumenten.
Erstens ist der Wohnungsbau auf dem Zollfreilager nicht gefährdet. Mit der Zonenplanänderung ist dieser zwingend festgeschrieben worden.
Zweitens geht es nicht um Zwängerei. Über die Nutzung der Wohnungen und die soziale Durchmischung hätte zwar bereits bei der Zonenplanänderung im Gemeinderat diskutiert und entschieden werden können. Das wollten aber die Grundeigentümer und die Mehrheitsparteien nicht. Deshalb müssen jetzt diese Fragen in einem vom Gemeinderat zu erlassenden öffentlichen Gestaltungsplan geklärt werden. Nötig ist dies unter anderem, weil von den Versprechungen der Freilager AG, preisgünstige Wohnungen zu bauen (Andi Hoppler sprach von Familienwohnungen, die weniger als 2000 Franken kosten), heute nicht mehr gesprochen wird.
Drittens geht es nicht um Verzögerung: Der Stadtrat hat den privaten Gestaltungsplan noch gar nicht erlassen. In einem öffentlichen Gestaltungsplan könnten die baulichen Vorgaben übernommen, aber zusätzliche Bestimmungen zur Ökologie (der private Gestaltungsplan verlangt nur Minergie) und zur Nutzungsweise (ein Drittel der Wohnungen für gemeinnützige Bauträger) aufgenommen werden.
Viertens gibt es das suggerierte Entweder-Oder zwischen Genossenschaftswohnungen und Studentenzimmern nicht. Wenn es der Freilager AG ernst wäre mit der Berücksichtigung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, könnte sie der Woko (Studentische Wohngenossenschaft) ein langfristiges Baurecht geben oder Land abtreten, statt ihr Nutzungsrechte für 200 Zimmer während zwanzig Jahren zu übertragen. Das von der Freilager AG gewählt Modell der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (befristete Abtretung des Rohbaus, Ausbau durch Woko) ist übrigens ein Rückfall in die Steinzeit der Wohnbauförderung, der die Stadt noch teuer zu stehen kommen würde: Die Fördergelder, die für den Ausbau gesprochen werden müssen, wären in 20 Jahren verloren. Freude daran hätte nur die Freilager AG: Nach Ablauf der 20 (oder 25) Jahre fielen die Studentenzimmer wieder an den Grundeigentümer zurück, der diese sanieren und mit exorbitanten Mieterhöhungen zu Marktpreisen vermieten kann (wie das die Wincasa an der Wannerstrasse zur Zeit gerade macht).
Fünftens sind 200 Studentenzimmer weniger als 10 Prozent der Wohnfläche, die auf dem Zollfreilager erstellt werden sollen. Um den Markanteil der Gemeinnützigen zu erhalten müssen ein Drittel der Wohnungen von Baugenossenschaften, studentischer Wohngenossenschaft den Stiftungen für Alterswohnungen oder kinderreiche Familien oder der PWG erstellt werden.