Der Beschlussantrag verlangt eine Volksabstimmung. Das Gemeindereferendum wurde mit der neuen Kantonsverfassung eingeführt und kann von den Städten Zürich oder Winterthur im Alleingang ergriffen werden. Zürich nimmt die Möglichkeit erstmals wahr.
Im Nachgang zur Unternehmenssteuerreform II des Bundes muss Zürich das kantonale Steuergesetz anpassen. Im Zuge dieser Gesetzesrevision hat der Kantonsrat beschlossen, zusätzlich zu technischen Anpassungen die Kapitalsteuer für juristische Personen faktisch abzuschaffen.
Künftig sollen alle Firmen die auf ihrem Ertrag entrichtete Gewinnsteuer mit der geschuldeten Kapitalsteuer verrechnen können. Die Stadt Zürich würde diese Änderung am stärksten zu spüren bekommen. Im Jahr 2008 entfielen beispielsweise 74 Prozent der im Kanton Zürich entrichteten Kapitalsteuern auf die Stadt Zürich.
Durch die von der Mehrheit des Kantonsrates gewünschte Möglichkeit der Verrechnung mit der Gewinnsteuer wären der Stadtkasse 2008 beispielsweise 40 bis 47 Millionen Franken weniger an Steuergeldern zugeflossen.
«Signal aussenden»
Eine solche neuerliche Entlastung der ertrags- und kapitalstarken juristischen Personen dürfe die Stadt Zürich nicht einfach hinnehmen, hiess es am Mittwoch im Gemeinderat bei AL, SP, Grünen, Schweizer Demokraten und EVP.
Unbestritten seien die technischen Anpassungen der Steuergesetzrevision, sagte ein Vertreter der AL. Aber «schnell noch etwas hineinpflümeln», das vor allem Banken und Versicherungen entlaste, das gehe nicht. Darüber müsse das Volk befinden. Die Stadt Zürich müsse mit dem Gemeindereferendum «ein Signal aussenden», dass sie nicht auf drei Steuerprozente verzichten wolle.
Die Gegner des Beschlussantrages – SVP, FDP, GLP und CVP – betonten, dass es letztlich um die Attraktivität des Standortes Zürich gehe. Zudem müsse die Stadt steuertechnisch «fit bleiben und in die Zukunft denken», argumentierte die GLP.
Wortlaut des Beschlussantrags (PDF) Berichterstattung Regionaljournal:
Regionaljournal Zürich/Schaffhausen