AL und Grüne weisen darauf hin, dass bereits 2005 die Kapitalsteuer für die juristischen Personen halbiert wurde. Mit der vorliegenden Revision soll die Kapitalsteuer faktisch abgeschafft werden, indem alle Firmen die auf ihrem Ertrag entrichtete Gewinnsteuer mit der geschuldeten Kapitalsteuer verrechnen können. Das Komitee nennt folgende Hauptgründe für das Referendum:
Kapitalsteuer wird faktisch abgeschafft: Berechnungen zeigen, dass bereits eine Rendite von bloss 0.94% auf dem steuerbaren Kapital genügt, damit die Kapitalsteuer vollständig entfällt. Von der Massnahme würden also praktisch alle juristischen Personen profitieren, die Gewinne erzielen.
Steuerausfälle von mindestens 100 Millionen Franken: Die Regierung schätzt die Steuerausfälle auf je 40 bis 50 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden. In Wirklichkeit dürfte es mehr sein.
Hauptleidtragende ist die Stadt Zürich: Drei Viertel aller Kapitalsteuern zahlen Firmen in der Stadt Zürich. Die Stadt würde 40 – 46 Millionen Franken oder 3 Steuerprozente verlieren.
Hauptprofiteure sind Banken, Versicherungen und Grossfirmen: Befürworter verkaufen die Reform als KMU-Entlastung. Tatsache ist, dass die Kapitalsteuer sehr niedrig ist: auf 100‘000 Franken Kapital berappt eine Firma gerade mal 164 Franken Steuern. Profiteure sind in erster Linie kapital- und ertragsstarke Firmen. In der Stadt Zürich erzielen 618 oder gut 2% aller juristischen Personen einen Gewinn von mindestens 1 Million Franken: sie würden rund 90 Prozent der Entlastung einheimsen!